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Bevorstehender Start
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Was bringt die E-Patientenakte für Versicherte?

Am 1. Januar 2021 ist es so weit: Die elektronische Patientenakte (EPA) wird eingeführt. Sie ist praktisch das Zuhause für die Gesundheitsdaten eines Patienten. Nach und nach soll die E-Akte immer mehr Funktionen bekommen. Wie der Start des medizinischen Großprojekts abläuft und welche Vorteile Versicherte künftig davon haben, schildert die Gematik gegenüber der PZ.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 16.12.2020  11:00 Uhr

Was passiert in der Arztpraxis?

Erlaubt der Patient dem Arzt den Blick in seine EPA, kann dieser sich schnell einen Überblick über dessen Gesundheitszustand verschaffen. Damit bleibt am Ende mehr Zeit für die Sprechstunde, so die Hoffnung des Gesetzgebers. Derzeit kann ein Arzt sich nach Angaben der Gematik im Schnitt lediglich 7,6 Minuten pro Patient Zeit nehmen. Auf Wunsch des Patienten kann künftig auch der Apotheker Medikationspläne oder Unverträglichkeiten auf der E-Akte hinterlegen, wenn ihm der Zugriff gewährt wird. Zur Erinnerung: Das Recht auf einen Medikationsplan in Papierform haben Versicherte seit Oktober 2016, sobald sie dauerhaft mindestens drei verschreibungspflichtige Medikamente gleichzeitig einnehmen. Der Arzt darf den Plan erstellen, der Apotheker nur ergänzen.

Doch was machen demnächst jene Patienten, die kein Smartphone besitzen? Die Gematik gibt Entwarnung: Auch sie können die EPA nutzen, wenn sie wollen. In dem Fall  muss der Versicherte ebenfalls die Serviceleistung EPA bei seiner Kasse beantragen, egal ob mit oder ohne anschließender App-Nutzung auf Smartphone oder Tablet. Aber für Patienten ohne Smartphone richtet die Kasse die E-Akte ein, sofern der Versicherte vorab ebenfalls eine Teilnahmeerklärung unterschrieben hat, zu der etwa die Nutzungsbedingungen, eine Datenschutzerklärung sowie die Einwilligung zur Datenverarbeitung gehört. Wie alle anderen, können auch die Patienten ohne Smartphone beim ersten Befüllen Unterstützung in der Arztpraxis einfordern.

Das läuft so ab, dass der Mediziner über sein Praxisverwaltungssystem (PVS) die gespeicherten Daten zur Patientengeschichte in die EPA lädt. Nötig dafür ist lediglich die EGK sowie die persönliche PIN. Mit Letzterer kann der Patient am Kartenterminal der Praxis die Zugriffsberechtigung erteilen. Die Gematik hebt noch einmal den entscheidenden Nachteil hervor, wenn man sich gegen die App-Nutzung entscheidet. Das Zugreifen, Verwalten, Einsehen und Pflegen der E-Akte sei dann nämlich nur in Zusammenarbeit mit der Praxis möglich. Jedoch seien die »Aufwände für die Praxis oder Apotheke unabhängig vom (Nicht-)App-Nutzer grundsätzlich die gleichen«.

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