Pharmazeutische Zeitung online
Telematikinfrastruktur

Gematik aktualisiert Spezifikation fürs E-Rezept

Der Weg für das elektronische Rezept (E-Rezept) ist frei. Die Gematik hat heute das erforderliche Dokumentenpaket mit den Vorgaben zur Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) in der neuen Version (Release 4.0.0) veröffentlicht.
Julia Endris
30.06.2020  16:10 Uhr

Mit der neuen Spezifikation ist ein wichtiger Meilenstein zur Digitalisierung im Gesundheitswesen gelegt. Die  Anwendungen rund um die elektronische Gesundheitskarte (EGK), wie E-Rezept und elektronische Patientenakte (EPA) sollen dazu beitragen, die Versorgung von Patienten zu verbessern.

Mithilfe des E-Rezepts kann ab dem 1. Juli 2021 der gesamte Verordnungsprozess digital erfolgen – von der Rezepterstellung bis zur Abholung in der Apotheke. Ärzte signieren und hinterlegen alle Verordnungsinformationen auf dem Server, dem sogenannten E-Rezept-Fachdienst. Patienten können anschließend mit Hilfe einer E-Rezept-App auf ihre E-Rezepte zugreifen. Mit dieser Anwendung generiert der Patient aus dem Rezept einen sogenannten Token oder Code, den er anschließend an die Apotheke seiner Wahl weiterleiten und dort einlösen kann. Diese E-Rezept-App soll die Gematik bereitstellen, so sieht es der Kabinettsentwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) vor. Die aktualisierte Spezifikation regelt nun die Ausgestaltung dieser E-Rezept-App.

Apothekern war es wichtig, dass die Spezifikation für den elektronischen Transport der ärztlichen Verordnung in die Apotheke der Wahl ein technisches Makelverbot enthält, damit E-Rezepte nicht zur Handelsware werden. Ein Makelverbot soll daneben das Mitverdienen von Drittanbietern am E-Rezept verhindern. Die ABDA pocht darauf, dass Verordnungsdaten aus der E-Rezept-App nicht an Apps von Drittanbietern weitergeleitet werden können. Insbesondere sollen auch ausländische Arzneimittelversender nicht zusätzlich von Verschreibungen deutscher Ärzte  profitieren können. Hier hat die ABDA klare Vorgaben gefordert.  

E-Rezept-App mit Schnittstellen zu Drittanbietern

Auch wenn der Patient ausdrücklich die Hoheit über seine Verschreibungen behält, so sieht die jetzt veröffentlichte Spezifikation der E-Rezept-App explizit Schnittstellen zu Drittanwendungen vor. So soll die Anwendung einen E-Rezept-Token aus Drittanwendungen importieren und in Drittanwendungen exportieren können, heißt es. Auch sollen Versicherte das E-Rezept per Messenger und E-Mail weiterleiten können.

Zusätzlich kann der Versicherte andere Personen damit beauftragen sein E-Rezept einzulösen. Dafür ist vorgesehen, dass der Versicherte  sein elektronisches Rezept weiterleiten und optional mit Textnachrichten ergänzen kann. Der beauftragte Vertreter muss vorab lediglich via seiner Krankenversichertennummer identifiziert und autorisiert werden.

Laut Gematik soll die Spezifikation Sicherheit, Offenheit und Stabilität für die Anwendungen zur elektronischen Gesundheitskarte (EGK) gewährleisten. Neben der Spezifikation für das E-Rezept beinhaltet das Release 4.0.0 Dokumente zur Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (EPA), entsprechend dem geplanten Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), sowie zur Weiterentwicklung der Kommunikationsplattform KIM

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa