»E-Rezept darf keine Handelsware werden« |
In einem Video appelliert ABDA-Vize Mathias Arnold an die Bundestagsabgeordneten, die Umsetzung des geplanten Makel- und Zuweisungsverbots beim E-Rezept auch technisch abzusichern. / Foto: Screenshot
Derzeit befindet sich das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) im parlamentarischen Prozess. Das Gesetz regelt unter anderem auch die Ausgestaltung des E-Rezepts und dessen Anwendung durch den Patienten. Darunter fällt der Transport der Verordnungsdaten vom Arzt über den Patienten in die Apotheke. Hier sehen die Apotheker dringenden Änderungsbedarf. »Wir müssen für eine einheitliche und einfache Anwendung sorgen«, so der ABDA-Vize in einem Videoappell an die Bundestagsabgeordneten. Entscheidend für die Akzeptanz des E-Rezepts sowohl bei Patienten als auch bei den Gesundheitsberufen sei die praktische Ausgestaltung des Weges aus der Praxis zum Patienten und in die Apotheke. Das im PDSG vorgesehene Makelverbot sowie das grundsätzliche Zuweisungs- und Beeinflussungsverbot sei elementar und richtig. Allerdings fehlt den Apothekern im PDSG bislang auch die technische Umsetzung dieser Vorgaben.
»Das E-Rezept darf keine Handelsware werden«, betont Arnold. Es müsse neben dem Makelverbot nun auch technisch sichergestellt werden, dass tatsächlich niemand von außen die freie Apothekenwahl des Patienten steuern und beeinflussen kann. »Mit einer Vielzahl von Apps, die auf die E-Rezepte zugreifen können, wird es in Wahrheit keinen förderlichen Wettbewerb geben.« Stattdessen sehen die Apotheker die Gefahr eines dysfunktionalen Wettbewerbs, der den Patienten Nachteile brächte und bei dem das Vertrauensgut Gesundheit auf dem Spiel stünde. Inmitten einer Fülle von Applikationen, die künftig das E-Rezept verwalten würden, halten die Apotheker es für sehr wahrscheinlich, dass Patienten beeinflusst und manipuliert werden. »Die Wahrscheinlichkeit, dass Rezepte dann doch gesteuert werden können, Daten verschwinden oder abgegriffen werden, ist hierbei ungeheuer groß«, warnt Arnold. Um dies auszuschließen, fordern sie die Abgeordneten auf, für eine weitreichende technische Absicherung zu sorgen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.