Doch kein Johnson & Johnson-Impfstoff für die Arztpraxen |
Eigentlich sollten die Praxen in der ersten Maiwoche erstmals den Janssen-Impfstoff verimpfen. Nun hat das BMG aber mitgeteilt, dass der Impfstoff doch nicht ausgeliefert wird. / Foto: imago images/ZUMA Wire
Auch in der kommenden Woche werden Apotheker und Ärzte wieder kurzfristig die Bestelllungen beziehungsweise Auslieferungen der Coronavirus-Impfstoffe umstellen müssen. Der Deutsche Apothekerverband hat seine Mitglieder am heutigen Samstag über erneute Planänderungen für die Kalenderwoche 18 informiert, die am 3. Mai beginnt. Denn die Apotheken sollen anders als geplant nun doch nicht den Vektor-Impfstoff Vaccine Janssen® von Johnson & Johnson bekommen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist eine vergleichsweise knappe Lieferung des Impfstoffs der Grund für diesen Umschwungs. So soll die für Anfang Mai geplante Auslieferung von Johnson & Johnson nicht im ursprünglich vorgesehenen Umfang erfolgen, schreibt die KBV unter Berufung auf das BMG.
Ursprünglich sollten ab dem 3. Mai rund 3 Millionen Impfstoffdosen in die Praxen kommen – darunter etwa 1,6 Millionen Dosen Comirnaty® (BioNTech/Pfizer), voraussichtlich etwa 1 Million Dosen von Astra-Zeneca und erstmalig etwa 400.000 Dosen von Johnson& Johnson. Das BMG hat aber klargestellt, dass es trotz der Streichung der Janssen-Vakzine bei der Menge der insgesamt ausgelieferten Dosen bleiben soll, denn laut DAV sollen nun mehr Astra-Zeneca-Dosen in Umlauf gebracht werden. Heißt konkret: In Kalenderwoche 18 wird es zwar unverändert 1,6 Millionen Comirnaty-Dosen geben, allerdings kommen nun 1,4 Millionen Dosen Vaxzevria® von Astra-Zeneca in die Praxen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung empfiehlt den Kassenärzten weiterhin die maximalen Bestellmengen bei den Apothekern zu ordern, nämlich 36 Dosen (6 Vials) Comirnaty und 50 Dosen (5 Vials) von Vaxzevria. Bei der Mindesliefermenge gibt es keine Veränderungen: Wie gehabt soll jeder Arzt mindestens 18 bis 24 Dosen Comirnaty und mindestens zehn Dosen von Astra-Zeneca erhalten.
Für die Bestellung der Impfstoffe gilt weiterhin die Frist Dienstag, 27. April, 12 Uhr. Bis dahin müssen die inzwischen mehr als 60.000 teilnehmenden Praxen die Impfstoffe auf einem Rezept ordern, auf dem der Impfstoffname sowie die Anzahl der Dosen vermerkt sind. Ärzte, die ihre Bestellung bereits bei ihrer Apotheke aufgegeben haben und ändern wollen, können ein neues Formular Muster 16 einreichen. Die Ärzte sollen die Änderung auf dem Rezept kenntlich machen, wie etwa »Austausch gegen das Rezept vom XX. April 2021«. Dies sollte in Rücksprache mit der Apotheke erfolgen. Für Ärzte, die ihre Bestellung nicht ändern, bleibt die Bestellmenge für die Impfstoffe von Biontech und Astra-Zeneca bestehen. Die Bestellung des COVID-19-Impfstoffs von Janssen entfällt ersatzlos.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.