Alle Covid-19-Impfstoff-Bestellungen an einem Tag |
Ab Oktober werden Apotheken auch den Moderna-Impfstoff Spikevax an Ärzte verteilen. / Foto: Imago Images/Antonio Balasco
In den vergangenen Monaten haben Großhandel und Apotheken die Auslieferung von rund 50 Millionen Dosen Covid-19-Impfstoff gestemmt. Inzwischen zählt die Abwicklung zum Alltag in den Offizinen. Nun werden die Prozesse ein Stück weit neu sortiert. Schon in der kommenden Woche müssen sich die Apotheken damit auf neue Abläufe einstellen.
Ein Grund für die neuen Strukturen sind Umstellungen der nationalen Impfkampagne. So werden Ende September die meisten Impfzentren schließen. Zugleich sollen Amtsärzte und Kliniken künftig verstärkt Covid-19-Impfungen übernehmen. Auch die mobilen Impfteams bleiben vielerorts im Dienst, um etwa gezielt Pflegeeinrichtungen anzufahren. Bislang werden sie ebenso wie die Impfzentren selbst von Bund und Ländern mit Vakzinen beliefert. Diese Aufgabe sollen ab Oktober nun Großhandel und Apotheken übernehmen. Damit laufen künftig alle Impfstoffe über diesen Vertriebsweg.
Darüber hinaus werden auch die Bestellrhythmen zusammengefasst. Alle Stellen sollen somit am gleichen Wochentag ihre Aufträge in der Apotheke abgeben, wie aus einem neuen Leitfaden der ABDA hervorgeht . Bislang galten unterschiedliche Fristen für niedergelassene Ärzte und Betriebsmediziner. In Zukunft müssen die Offizinen nun immer dienstags eine ganz große Auftragsrunde stemmen. Bis spätestens 12 Uhr müssen die Rezepte eingehen, damit sie bis 18 Uhr beim Großhandel sind. Bereits in der kommenden Woche gehen die neuen Prozesse an den Start. Denn: Bestellt wird wie bislang auch stets zwei Wochen im Voraus. Alle am Dienstag (21. September) für Kalenderwoche (KW) 40 (4. bis 10. Oktober) georderten Dosen werden somit ab dem 4. Oktober in die Auslieferung gehen.
Zunächst werden auf die Apotheken mit den neuen Leistungsbringern auch weitere Prüfpflichten zukommen. Denn welche Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst tatsächlich impfen dürfen, ist in den Ländern durchaus unterschiedlich geregelt. Wichtig ist die Teilnahme am sogenannten Digitalen Impfquoten-Monitoring des Robert Koch Instituts (RKI). Mit der ersten Bestellung müssen Amtsärzte und Kliniken daher eine von der Bundesdruckerei ausgestellte Bescheinigung über den Anschluss an dieses System vorlegen können. Auch Ärzte in Impfzentren und ihren mobilen Teams brauchen einen Beleg, dass sie zum Bezug der Covid-19-Vakzine berechtigt sind. Dieses Dokument müssen die Bundesländer ausstellen, einen einheitlichen Vordruck gibt es nicht.
Wie gehabt, nutzen Vertragsärzte das reguläre Muster-16-Rezept für ihre Bestellungen. Alle anderen Leistungsebringer greifen auf das blaue Rezept zurück. Wie genau die Ärzte den Vordruck ausfüllen müssen, hat die ABDA ausführlich in einer aktualisierten Handlungshilfe zusammengefasst, die auf der ABDA-Homepage im geschützten Bereich zu finden ist. Für KW 40 können die Ärzte neben Comirnaty® (Biontech/Pfizer), Vaxzevria® (Astra-Zeneca) und Vaccine Janssen® (Johnson & Johnson) dabei erstmals auch Spikevax® von Moderna bestellen. Der mRNA-Impfstoff ist ähnlich sensibel wie das Biontech-Präparat und bislang nur in den Impfzentren zum Einsatz gekommen. Auch Betriebsärzte dürfen in Zukunft jeden der Impfstoffe ordern. Die bislang vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verankerte Beschränkung auf Comirnaty entfällt.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.