Rund 4,3 Millionen Coronavirus-Impfstoffdosen in KW 27 |
Auch in der Woche vom 5. bis zum 9. Juli wird der Vektor-Impfstoff von Astra-Zeneca neben dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer in Arztpraxen verimpft. / Foto: imago images/Beautiful Sports
Die für die Arztpraxen verfügbaren Covid-19-Impfstoffe bleiben weiterhin auf einem gleichbleibenden Niveau. Während ab dem 28. Juni rund 3,2 Millionen Impfstoffdosen (Biontech und Astra-Zeneca) bereitstehen, wird es in der darauffolgenden Woche ab dem 5. Juli für Privat und Vertragsärzte nur etwas mehr geben: Rund 3,35 Millionen Dosen.
Wieder gibt es damit nur die beiden Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Astra-Zeneca, der Janssen-Impfstoff ist für die Impfungen der Betriebsärzte vorgesehen. Zur Verfügung stehen in Kalenderwoche 27 für die Impfkampagne 2,25 Millionen Dosen Comirnaty® und ungefähr 1,1 Millionen Dosen Vaxzevria®.
Damit können Vertragsärzte bis zum 29. Juni um 12 Uhr die beiden Impfstoffe – erstmals ganz ohne Obergrenze – bei den Apotheken bestellen. Diese reichen die Bestellungen wie jede Woche bis 15 Uhr am selben Tag an die Großhändler weiter. Hier ist laut Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) aber zu beachten, dass die Impfstoffmenge nach wie vor begrenzt sei, trotz fehlender Höchstbestellmengen. Vielmehr hänge »die tatsächliche Liefermenge pro Arzt für Erstimpfungen von der Anzahl der bestellenden Ärzte und der Bestellmenge insgesamt ab«. Da Bestellungen für Zweitimpfungen – hier gibt es ebenfalls keine Höchstbestellmengen – weiterhin bevorzugt beliefert werden, werden die restlichen Bestände an die bestellte Menge der Erstimpfungen angepasst. Es kann also sein, dass Ärzte nur drei bis vier Vials Comirnaty und fünf bis sieben Vials für Astra-Zeneca für die Erstimpfungen erhalten.
Für Privatärzte gilt zudem, dass sie nur Bestellungen für Erstimpfungen vornehmen dürfen, informiert der Deutsche Apothekerverband (DAV). In der darauffolgenden Woche, also ab Kalenderwoche 28, dürfen dann auch Privatärzte Impfstoffe für die zweite Dosis bestellen.
Die Bestellung der Impfdosen für die Erst- und Zweitimpfungen erfolgt wie bislang auch auf getrennten Rezepten. Allerdings ändert sich ab 1. Juli das Institutionskennzeichen (IK). Hier gibt es für den Kostenträger ab Juli eine neue IK: 103609999. Diese steht für das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) und sei laut KBV ab Juli im Praxisverwaltungssystem hinterlegt.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.