| Alexander Müller |
| 27.10.2026 13:21 Uhr |
Dazu könnten weitere praktische Probleme kommen: Lieferengpässe könnten sich verschärfen, wenn sich jede Praxis kleine Mengen an ohnehin knappen Antibiotika in den Arztkoffer legt – von Verfall und Lagerbedingungen ganz abgesehen. Auch eine Pflege der Medikation in der elektronischen Patientenakte (ePA) sei im ärztlichen Notdienst und in den INZ nicht zu erwarten, so die Analyse der ABDA.
Als Begrenzung ist lediglich vorgesehen, dass das Dispensierrecht nur außerhalb der ortsüblichen Geschäftszeiten der Apotheken ausgeübt werden darf oder die Anwendung des Arzneimittels keinen Aufschub erlaubt. »Genau für diese Konstellation gibt es den flächendeckenden Notdienst der öffentlichen Apotheken«, so ABDA-Präsident Thomas Preis gegenüber der PZ. »Deshalb haben wir immer gefordert, die Apotheken bei der Notfallreform mit einzubeziehen.«
Die ABDA hatte sich schon in ihrer Stellungnahme zur Notfallreform deutlich gegen die Einführung des Dispensierrechts positioniert. Zur mündlichen Anhörung Anfang September war die Standesvertretung aber nicht geladen – angeblich aus Kapazitätsgründen. Proteste der ABDA zu dieser Vorgehensweise blieben ungehört. So konnten die Organisationen der Ärzteschaft unwidersprochen eine Ausweitung der geplanten Regelung fordern, die am Ende von der Mehrheit der Koalition auch so ins Gesetz gehoben wurde.
Weil die Notfallreform im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, bleibt als politisches Mittel nur noch der Vermittlungsausschuss. Den müsste jetzt die Länderkammer anrufen und auf dem Verhandlungsweg auf Änderungen drängen. Gegen den Willen des Bundestags geht dabei aber nichts.
Preis ist aber zuversichtlich, dass den Abgeordneten die volle Tragweite dieser Regelung nicht bewusst war. »Einen solchen Systembruch kann die Politik nicht wollen«, so der ABDA-Präsident. Entsprechend zuversichtlich ist er, dass die Regierung guten Argumenten gegenüber offen ist, wenn die unbeabsichtigten Folgen der Reform deutlich würden. In einer kurzen, aber sehr klaren Stellungnahme sowie in direkten Gesprächen auf Landesebene soll die Problematik jetzt noch einmal verdeutlicht werden.
Die Zeit drängt: Noch in dieser Woche tagt die Arbeitsgruppe Gesundheit im Bundesrat und Anfang November der Gesundheitsausschuss der Länderkammer, bevor die Sache am 20. November im Plenum besprochen werden könnte.