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Gesetzespläne 
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Die Zukunft des Apothekenangebots 

Heute stimmt der Bundestag über das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ab. Mit dem Gesetz können Apotheken eine ganze Reihe an neuen Leistungen anbieten. Ein Überblick. 
AutorKontaktdpa
Datum 22.05.2026  11:35 Uhr

Künftig sollen Apotheken Patientinnen und Patienten weitere Leistungen anbieten können - von Impfungen über Vorsorge bis zu mehr Arzneien auch ohne sonst nötiges Rezept. Das sehen Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, die der Bundestag heute beschließen soll. Die neuen Möglichkeiten sollen das Netz der Apotheken auch auf dem Land absichern und die Versorgung generell breiter aufstellen. Von ärztlicher Seite kommt scharfer Protest.

Für viele Menschen seien Apotheken bereits erste Anlaufstellen, wenn es um Gesundheitsfragen gehe, sagte Warken. Und diese Kontakte sollten nun noch stärker genutzt werden, um leicht zugängliche Angebote zu etablieren. Dabei gehe es aber nicht um komplexe Diagnosen oder einen Ersatz ärztlicher Begutachtungen. Weitere Ziele der Reform sind mehr Eigenverantwortung und Flexibilität, wie es im Entwurf heiß. 

Die Zahl der Apotheken sinkt seit Jahren und ging bis Ende März weiter auf 16.541 zurück – den niedrigsten Stand seit 1977. Mehr als 90 Prozent des Umsatzes kommen nach wie vor aus dem Kerngeschäft mit Arzneimitteln ohne und mit Rezept. Ein Überblick über die vorgesehenen Neuregelungen:

Vorsorge und Impfungen

Apotheken sollen neue Leistungen zu Vorbeugung und Früherkennung anbieten können - etwa für Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen.

Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit »Totimpfstoffen« in Apotheken angeboten werden können – also zum Beispiel auch gegen Tetanus oder Virusinfektionen, die Zecken übertragen (FSME).

Wie bei Corona-Tests in der Pandemie sollen Patientinnen und Patienten selbst zu bezahlende Schnelltests zu bestimmten Erregern bekommen können - etwa auf Influenza-, Noro- oder Rotaviren. Das soll auch Infektionsketten schneller unterbrechen.

Apotheken sollen verschreibungspflichtige Präparate in bestimmten Fällen auch ohne ärztliche Verordnung abgeben können. Betroffene müssen sie dann selbst bezahlen. Gehen soll das zum einen bei bekannten und schon seit längerem eingenommenen Medikamenten. Erlaubt werden soll die einmalige Abgabe der kleinsten Packung, wenn das Fortführen der Therapie keinen Aufschub erlaubt.

Erlaubt werden soll dies zum anderen bei »unkomplizierten Formen bestimmter akuter Erkrankungen«. Welche das sind und welche Vorgaben gelten, will das Ministerium noch festlegen. Tabu sein soll es aber für »systemische wirkende Antibiotika« und Mittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.

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