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Gesetzespläne 
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Die Zukunft des Apothekenangebots 

Heute stimmt der Bundestag über das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ab. Mit dem Gesetz können Apotheken eine ganze Reihe an neuen Leistungen anbieten. Ein Überblick. 
AutorKontaktdpa
Datum 22.05.2026  11:35 Uhr
Blutentnahmen und Austauschmöglichkeiten 

Blutentnahmen und Austauschmöglichkeiten 

Apotheken sollen künftig auch Standard-Blutentnahmen aus der Vene machen können, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren - allerdings nur bei Kundschaft ab 18 Jahren. Voraussetzung soll außerdem eine vorherige ärztliche Schulung sein. Dies solle auch Praxen entlasten, heißt es in einer Änderung, die noch von den schwarz-roten Koalitionsfraktionen hinzugefügt wurde.

Wenn beim Rezepteinlösen ein Medikament nicht auf Lager ist, soll es leichter werden, Alternativen zu bekommen. Apotheken sollen dann auch ein anderes, direkt bei ihnen vorrätiges Mittel abgeben dürfen - bisher muss es beim Großhandel verfügbar sein. Betroffene sollen so eine schnellere Versorgung bekommen, die Apotheken Entlastung beim Bestellen. Vorgesehen ist dies zunächst befristet.

Öffnungszeiten, Kritik und Pharmapreise

Wann sie öffnen, soll in die Verantwortung der Apotheken gestellt werden. So könnten Geschäftszeiten besser an den Bedarf angepasst werden, erläuterte das Ministerium. Geregelt werden soll dies in einer Verordnung. Bisher sind Apotheken zur »ständigen Dienstbereitschaft« mit Befreiungen verpflichtet, aus denen feste Öffnungszeiten resultieren, etwa werktags von 8:00 bis 18:30 Uhr.

Die ABDA begrüßte die Aussicht, mehr Leistungen anbieten zu können - mahnt aber, dass nur wirtschaftlich gesunde Betriebe sie erbringen könnten. In der Branche wächst die Ungeduld, dass eine erst zurückgestellte und nun in Aussicht gestellte Honorarerhöhung bald kommt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte: »Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie sind keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürfen.« Medikamente seien »keine Bonbons«.

Die Koalitionsfraktionen fügten noch eine Regelung zu Arzneipreisen ein. Für biotechnologisch hergestellte Präparate mit ausgelaufenem Patentschutz (Biosimilars) soll es bis Mitte 2028 keine exklusiven preisdämpfenden Rabattverträge mit Krankenkassen geben dürfen - zur Versorgungssicherung und angesichts der Bedeutung der Biotechnologie am Standort Deutschland. Die Kassen kritisierten dies als »weiteres Geschenk« an die Pharmaindustrie.

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