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Kippels erklärt Vorstoß
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Venöse Blutentnahme – Apotheke statt Drogerie

Die Regierung will bei Tests zu Gesundheitsdaten auf die Qualität der Apotheken setzen – und nicht auf Drogeriemärkte. Das machte Georg Kippels (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), beim AByou Future.Lab deutlich.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 21.05.2026  16:25 Uhr

Morgen soll das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) im Bundestag verabschiedet werden. Relativ überraschend kam über einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen noch ein neuer Aspekt dazu: Union und SPD wollen »venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken« in Apotheken ermöglichen, beschränkt auf Erwachsene. Voraussetzung soll eine erfolgreich absolvierte ärztliche Schulung sein.

Kippels weiß, dass das ein »vehementes Streitfeld zwischen Ärzte- und Apothekerschaft« ist. Tatsächlich war die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schnell auf die Barrikaden gegangen.

Doch Kippels erklärte die Absicht der Politik: Kommerzielle Anbieter wollten diese Listung auf den Markt bringen. »Und deswegen wollen wir das in kompetente Hände bringen und nicht, dass Drogeriemarktbetreiber das machen«, so Kippels.

Die Koalition sehe die Apotheke als »Basisbaustein der Versorgung«. Kippels zeigte sich erfreut, dass das ApoVWG jetzt das parlamentarische Verfahren auf den letzten Metern durchläuft und erklärte noch einmal, warum das Honorar parallel per Verordnung kommt.

Honorar, Impfen, Versandhandel

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Simone Borchardt (CDU), hatte zuvor bestätigt, dass das Fixum zum 1. Juli auf 9 Euro und dann zum Jahreswechsel auf 9,50 Euro steigen soll. Auch beim Versandhandel will die Regierung noch einmal Hand anlegen.

Kippels lobte die gute Zusammenarbeit mit Borchardt, Stephan Pilsinger (CSU) und Christos Pantazis (SPD). Gemeinsam habe man in harten Verhandlungen viel erreicht. So sollen die Apotheken künftig alle Totimpfstoffe verimpfen können. Die bei der Ärzteschaft ebenfalls kritisch bewertete Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Vorliegen einer Verordnung sei für »Ausnahmesituationen« gedacht.

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