| Alexandra Amanatidou |
| 06.05.2026 09:00 Uhr |
Vor einem Jahr trat Nina Warken (CDU) ihr Amt als Bundesgesundheitsministerin an. / © Imago/Bernd Elmenthaler
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gilt als einer der undankbarsten Posten im deutschen Kabinett. Und dennoch wagte Nina Warken (CDU) diesen Schritt. Vielleicht war ihr nicht ganz klar, worauf sie sich einließ. Denn – wie mehrfach betont wurde – sie ist fachfremd. Sie war zuvor Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg und hatte nur wenig Erfahrung mit Gesundheitsthemen.
Bereits zu Beginn ihrer Regierungszeit deuteten sich die ersten Probleme an. So musste Warken sich für ihr Vorhaben rechtfertigen, der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie der Pflegeversicherung per Darlehen unter die Arme zu greifen. Auch wegen der Fehler des Unionsfraktionsvorsitzenden Jens Spahn geriet sie ins Visier: Sie legte den Sonderbericht zum Maskendeal des ehemaligen Gesundheitsministers geschwärzt vor und sprach sich gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses aus.
Zudem musste sie viele Vorhaben der Ampel-Regierung übernehmen. Doch Warken hat den Koalitionsvertrag als Orientierung. Dem Bereich Gesundheit sind knapp zehn Seiten des 140-seitigen Koalitionsvertrags gewidmet. Die Apotheken werden darin mit einem eigenen Absatz erwähnt. Dreh- und Angelpunkt ist die zugesagte Honorarerhöhung auf 9,50 Euro.
Diese lässt immer noch auf sich warten. Zwar betonte die Ministerin im Laufe des Jahres immer wieder, dass die Erhöhung des Fixums umgesetzt wird, aber niedergeschrieben ist der Betrag bislang nirgends.
Mit Protestaktionen zeigten die Apotheken im März ihre Frustration wegen der ausbleibenden Erhöhung. ABDA-Präsident Thomas Preis warnte kürzlich, dass die »Koalition kurz vor einem Wortbruch« gegenüber den Apotheken stehe. Denn mit dem GKV-Spargesetz, das das Kabinett vergangene Woche auf den Weg brachte, kommt eine neue finanzielle Belastung für die Apotheken. Demnach wird sich der Kassenabschlag ab 2027 um 0,30 Cent erhöhen.
Im Koalitionsvertrag vorgesehen ist auch die Vereinheitlichung der Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandhändler. Die EU-Kommission hat sich bislang dagegen ausgesprochen, da sie die strengeren Vorschriften, die auch die Logistiker mit einbeziehen, für übertrieben hält.
Was die Ministerin im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) verankert hat, ist eine Erleichterung bei der Abgabe und dem Austausch von Arzneimitteln. Ob dies auch mit einer angekündigten Entlastung von Bürokratie und Dokumentationspflichten einhergehen wird, bleibt abzuwarten. In den Reformplänen ist die künftige Aushandlung der Vergütung zwischen den Apothekerinnen und Apothekern und dem GKV-Spitzenverband zu finden. All dies sind auch Punkte des Koalitionsvertrags.
»Wir bauen Strukturen in den Vor-Ort-Apotheken für Präventionsleistungen aus.« Auch in diesem Bereich wurde bislang wenig unternommen. Trotz der Einführung vergüteter pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) gibt es in der Praxis noch Unklarheiten und Herausforderungen. Mangelnde Zeit, fehlendes Personal und eine schlechte Kommunikation mit der Ärzteschaft stellen bei vielen Apotheken die Wirtschaftlichkeit dieser Leistungen infrage. Außerdem fordern die Krankenkassen immer wieder die Auflösung des pDL-Topfs. In der Politik gibt es sogar Stimmen, die dafür plädieren, die Erhöhung des Fixums aus diesem Topf zu finanzieren.