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Zuweisung und Haftung
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Die offenen Fragen bei der assistierten Telemedizin

Die assistierte Telemedizin (aTM) ist Neuland für Apotheken – und nach dem Startschuss am 1. Juli gibt es noch offene Fragen. Während die Vorreiter erste Erfahrungen im Feld sammeln, wird an anderer Stelle vor allem das Risiko einer illegalen Zuweisung diskutiert. Die erhoffte zentralisierte Lösung lässt noch auf sich warten.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 22.07.2026  16:20 Uhr

Regionale Absprachen und bundesweite Plattformen

Der AVWL möchte vom DAV eine Einschätzung, ob bevorzugte Videosprechstunden mit ortsansässigen Ärzten zulässig sind oder Apotheken auf der anderen Seite mit nur einem Telemedizinanbieter zusammenarbeiten dürfen, der womöglich nur wenige Ärzte angeschlossen hat. Dass es sich beim derzeit größten Anbieter Teleclinic ausgerechnet um ein Tochterunternehmen des Versenders Doc Morris handelt, macht die Sache für den Verband auch nicht besser.

Die Frage der unzulässigen Zuweisung steht laut AVWL womöglich schon im Raum, wenn der Patient mit einer Arztauswahl überfordert ist und das Apothekenpersonal ihn bei der Auswahl »unterstützt«. Und ein während der Videosprechstunde ausgestelltes E-Rezept, das der Patient sofort in der Apotheke einlöst, könnte laut Verband ebenfalls eine Verknüpfung von Telemedizin und Arzneimittelabgabe darstellen.

Andererseits braucht es in Ermangelung einer bundeseinheitlichen, zentralisierten Plattform derzeit Absprachen mit Praxen, denn »auf Zuruf« werde die aTM kaum funktionieren. »Wer einmal einen Lieferengpass gemanagt hat, weiß, dass es nahezu unmöglich ist, Ärzte in den umliegenden Praxen innerhalb der Sprechzeiten telefonisch zu erreichen – geschweige denn, spontan eine Videokonsultation zu organisieren«, schreibt der AVWL. Ob der DAV in Gesprächen mit der KBV oder der Gematik sei, um eine bundesweite Lösung zu etablieren, fragt der AVWL.

Juristin warnt vor Exklusivität

Die Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), Bettina Mecking, hat sich dem Thema in einem Fachaufsatz in der »AWA« genähert. Ihr Petitum: »Kooperation ja, Exklusivität nein.« Apotheken könnten regional Ärzte suchen, die eine zertifizierte Videosprechstunde anbieten; kritisch seien in der Software voreingestellte Praxen oder E-Rezepte, die direkt an eine Plattform weitergeleitet würden. Es gehe um Versorgungsnähe, nicht um Zuweisung.

Mecking rät, bei der Bewerbung auf die Wortwahl zu achten: Es sollte nicht »unser Telemediziner vermittelt« angeboten werden, sondern Unterstützung bei der Nutzung telemedizinischer Leistungen. Apotheken sollten sich nicht zur »Vertriebsstation großer Plattformanbieter« machen lassen, sondern die Anbieter dahin gehend durchleuchten, wofür gezahlt wird, ob die Wahlfreiheit erhalten und der Rezeptweg offen bleibt. Auch Datenschutz und IT-Sicherheit sowie die Dokumentation der Leistung im QMS müssten gewährleistet sein.

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