| Melanie Höhn |
| 28.08.2026 07:00 Uhr |
Glaubt an die Chancen der assistierten Telemedizin: Stefan Göbel, Inhaber der Brücken-Apotheke in Heringen. / © Stefan Göbel
Apotheken können im Rahmen der assistierten Telemedizin (aTM) drei verschiedene Leistungen anbieten und abrechnen: ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren, eine Videosprechstunde oder eine Kombination aus beiden Leistungen. Möglich ist dies seit dem 1. Juli. Die Pauschale beträgt zunächst 30 Euro und wird bis 2029 schrittweise auf 21,50 Euro gesenkt. Die rechtliche Grundlage dafür wurde mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) geschaffen.
Laut ABDA ist es sinnvoll, wenn die Apotheke vor allem Videosprechstunden mit Arztpraxen in räumlicher Nähe zur Apotheke vermittelt. So könnten mögliche Folgetermine problemlos vor Ort erfolgen. Im Idealfall klärten Apotheken vorab mit den Ärztinnen und Ärzten, wie Angebot und Zusammenarbeit bei der aTM aussehen. Dabei gelte die freie Arzt- und Apothekenwahl der Patientinnen und Patienten sowie das Zuweisungs- und Beeinflussungsverbot. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat für alle Mitgliedsapotheken umfangreiches Informationsmaterial erarbeitet, das verschiedene organisatorische, pharmazeutische, technische und abrechnungstechnische Aspekte der Leistungserbringung umfasst.
Mit der Einführung der assistierten Telemedizin positionieren sich auch Unternehmen wie Medivise Healthcare, das auch auf der Expopharm vertreten sein wird, mit entsprechenden Lösungen für Apotheken. Thorsten Hagemann, CEO von Medivise, erklärte gegenüber der PZ, dass die größte Herausforderung für Apotheken darin bestehe, assistierte Telemedizin nicht als reine Technikanschaffung, sondern als neuen, regulierten Versorgungsprozess in den Apothekenalltag zu integrieren. »Apotheken müssen unter anderem die strukturierte Ersteinschätzung, die freie Arztwahl, Datenschutz und IT-Sicherheit, geeignete Räumlichkeiten, geschulte Mitarbeitende, Dokumentation, Abrechnung und eine sichere Anschlussversorgung organisieren. Wichtig ist, dass es aufseiten der vertragsärztlichen Videobehandlung auch Anforderungen gibt, die es zu beachten gilt«, so Hagemann.
Medivise unterstütze Apotheken deshalb nicht nur mit technischer Ausstattung, sondern mit einer modularen und auf den individuellen Apothekenbedarf zuschneidbaren Prozessinfrastruktur. »Dazu gehören Lösungen für die strukturierte Ersteinschätzung, dokumentierte Arbeitsabläufe sowie Unterstützung zur Implementierung, Schulung, Qualitätsmanagement und laufendem Betrieb«, erklärte der Experte. Ziel sei ein rechtssicherer, praxistauglicher und für das Apothekenteam beherrschbarer Gesamtprozess. »Wir übernehmen dabei auch die Einschreibung der Patienten und die Dokumentenerstellung für die Abrechnung der drei Leistungsziffern zur assistierten Telemedizin.«