DAV ermöglicht Nicht-Mitgliedern Zugang zum Verbändeportal |
Mit diesem Zugang gehen Nutzer und Portalbetreiber ein Vertragsverhältnis ein. Nicht-Mitglieder verpflichten sich beispielsweise, ihre User-ID und das Passwort nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Zudem müssen sie bestimmte Pflichtdaten, wie das eingesetzte Warenwirtschaftssystem oder das eingesetzte Abrechnungszentrum innerhalb des Portals angeben. Allerdings können Nicht-Mitglieder darüber hinaus freiwillige Angaben machen, etwa ob die Apotheke auch Coronavirus-Schnelltests durchführt. Damit wird sie neben den Verbandsmitgliedern ebenfalls unter mein-apothekenmanager.de gelistet.
Der damit geschlossene Vertrag endet zum 30. Juni 2022, wenn er nicht von beiden Parteien einvernehmlich verlängert wird. Damit können Nicht-Mitglieder das Portal mehr als ein Jahr zunächst nutzen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird die Apotheke im Portal deaktiviert. Dabei sollen die Nicht-Mitglieder die Daten innerhalb des Verbändeportals innerhalb von 12 Wochen sichern, danach werden diese Daten gelöscht, »es sei denn, gesetzlich sind längere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben«. Allerdings könne der Vertrag auch außerordentlich gekündigt werden.
Zudem erklärt der DAV, dass Nicht-Mitglieder anerkennen müssen, »dass eine hundertprozentige Verfügbarkeit des DAV-Verbändeportals technisch nicht zu realisieren ist«. Damit deutet der DAV die besonders Anfang dieser Woche auftretenden technischen Schwierigkeiten aufgrund hoher Zugriffszahlen und Probleme mit der Schnittstelle zum RKI an.
Das Anmeldeformular für einen externen Zugang zum DAV-Verbändeportal finden Sie hier.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.