Bund soll bei Botanicals Druck machen |
Cornelia Dölger |
20.01.2021 17:00 Uhr |
Botanicals werden in Drogerien und Supermärkten angeboten und sind in ihrer Aufmachung Arzneimitteln sehr ähnlich. Das könne Verbraucher täuschen, meint das Land Baden-Württemberg. / Foto: Rossmann
»Für starke Knochen« oder »Stärkt die Abwehrkräfte«: Mit solchen Aussagen dürfen Firmen für ihre pflanzlichen Nahrungsergänzungsmittel werben, ohne dass sie diese Angaben belegen müssen. Zwar gibt es seit 2006 die Health-Claims-Verordnung der EU, die exakte Anforderungen an die Beschreibung von Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln richtet. Unter diese Regelungen fallen Botanicals, also pflanzliche Lebensmittel, die in Drogerien und Supermärkten verkauft werden, allerdings bislang nicht – sehr zum Ärger von Phytopharmaka-Herstellern, die anders als Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln dazu verpflichtet sind, die Wirksamkeit ihrer Produkte nachzuweisen.
Die EU-Kommission hatte die Bewertung für Claims zu pflanzlichen Inhaltsstoffen bereits 2010 ausgesetzt und seither nicht wieder aufgenommen – trotz Protesten aus den Mitgliedstaaten und ungeachtet einer Untätigkeitsklage des Phytopharmaka-Unternehmens Bionorica sowie von Diapharm vor dem Europäischen Gerichtshof im Jahr 2017. Die Klage wurde abgewiesen, weil die beiden Hersteller nicht unmittelbar von der Situation betroffen seien, da sie selbst keine Botanicals herstellten, so das Gericht. Die Richter gaben Bionorica aber in der Sache Recht, dass die EU-Kommission bislang untätig gewesen sei.
Warum Brüssel die Bewertung für die Gruppe der Botanicals aussetzte, ist nicht ganz klar. Unter anderem hieß es, man brauche mehr Zeit. Auch unterschiedliche Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten zu pflanzlichen Präparaten wurden als Ursache angeführt. Fest steht, dass seitdem von politischer Seite nichts weiter passiert ist und für diese Stoffe seit nunmehr etlichen Jahren eine Übergangsfrist gilt.
Nun geht Baden-Württemberg in die Offensive. Das Land hat dem Bundesrat einen Entschließungsantrag zugeleitet, der die Bundesregierung auffordert, bei der ausstehenden Bewertung von gesundheitsbezogenen Aussagen zu pflanzlichen Stoffen Druck in Brüssel zu machen. Die EU-Kommission solle die entsprechende Verordnung vollständig umsetzen und dafür die so genannte On-Hold-Liste mit zu bewertenden pflanzlichen Inhaltsstoffen weiter bearbeiten, »um Verbraucherschutz und faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten«, heißt es.