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Baden-Württemberg
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Bund soll bei Botanicals Druck machen

Mit einem Vorstoß im Bundesrat will Baden-Württemberg die seit 2010 ruhende Bewertung von Werbeaussagen für Botanicals auf EU-Ebene wiederbeleben. Die Bundesregierung soll bei der EU-Kommission Druck machen, da die Hängepartie Wettbewerbsverzerrungen, Verbrauchertäuschung und letztlich auch mögliche Gesundheitsschädigungen nach sich ziehe.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 20.01.2021  17:00 Uhr
Liste mit 2078 gesundheitsbezogenen Aussagen

Liste mit 2078 gesundheitsbezogenen Aussagen

Auf dieser Liste stehen demnach aktuell 2078 gesundheitsbezogene Aussagen zu pflanzlichen Stoffen in Lebensmitteln und deren Zubereitungen, 530 davon seien bereits von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft und negativ bewertet worden, weil sie keine ausreichende wissenschaftliche Datenbasis aufwiesen. »Die Gefahr einer Irreführung des Verbrauchers besteht damit weiterhin entgegen der ursprünglichen Intention der Verordnung«, heißt es aus Baden-Württemberg.

Die Bewertungslücke ziehe weiter nach sich, dass Verbraucher ungeprüft beworbene Nahrungsergänzungsmittel kaum noch von pflanzlichen Arzneimitteln unterscheiden könnten. Deren Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit müsse allerdings verpflichtend in nationalen oder europäischen Zulassungs- beziehungsweise Registrierungsverfahren dargelegt werden, heißt es. Eine klare Abgrenzung sei nötig, »denn Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel und eine Verwechslung kann mit Gesundheitsschädigungen einhergehen«.

Wachsender Markt an Botanicals

Zudem könne die schwammige Unterscheidbarkeit zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Weil in den vergangenen Jahren immer mehr Lebensmittel mit Nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben verkauft würden, sähen sich die Hersteller pflanzlicher Arzneimittel durch den wachsenden Markt an Botanicals zunehmend in ihrer Existenz bedroht. Anders als Botanicals unterliegen pflanzliche Arzneimittel strengen Prüfkriterien.

Die Bundesregierung solle die EU-Kommission auffordern, die Verordnung »zeitnah« umzusetzen, heißt es in dem Antrag. Die Kommission schließlich solle die EFSA damit beauftragen, die On-Hold-Liste wie ursprünglich vorgesehen »umgehend« weiter zu bearbeiten. Für die Umsetzung der Verordnung seien keine neuen rechtlichen Regelungen nötig. Über den Antrag aus Baden-Württemberg dürften nun zunächst die Bundesratsausschüsse für EU, Verbraucherschutz und Gesundheit beraten. 

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