Bundesrat: Brüssel soll Botanicals endlich weiter bewerten |
Cornelia Dölger |
12.02.2021 14:30 Uhr |
Werbende Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel dürfen seit Jahren ungeprüft auf den Packungen stehen. / Foto: imago stock&people
Damit ist nun die Bundesregierung am Zug, sich auf EU-Ebene für die Wiederaufnahme der Bewertung einzusetzen. Feste Fristvorgaben dafür, wann sich das Kabinett damit befasst, gibt es zwar nicht. Gleichwohl betonte der Bundesrat heute in einer entsprechenden Entschließung die Dringlichkeit des Vorhabens. Schließlich schwäche die Situation den Verbraucherschutz und könne sich im schlimmsten Fall sogar gesundheitsgefährdend auswirken, hieß es von der Länderkammer.
Hintergrund ist ein Antrag aus Baden-Württemberg von Ende Januar, der die ruhende Bewertung von gesundheitsbezogenen Aussagen bei Botanicals kritisiert und eine sofortige Wiederaufnahme fordert. Botanicals sind pflanzliche Lebensmitteln, die in Drogerien und Supermärkten verkauft werden und in ihrer Aufmachung Arzneimitteln stark ähneln. Anders etwa bei Phytopharmaka müssen bei Botanicals gesundheitsbezogene Aussagen nicht belegt werden. »Die Gefahr einer Irreführung des Verbrauchers besteht damit weiterhin entgegen der ursprünglichen Intention der Verordnung«, hieß es in dem Antrag aus Baden-Württemberg.
Laut dieser seit 2006 geltenden EU-Health-Claims-Verordnung müssen werbende Aussagen bei Lebensmitteln grundsätzlich zwar geprüft und von der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA zugelassen werden. Die so genannte On-hold-Liste mit eben solchen Health Claims ist allerdings lang und bei Weitem nicht abgearbeitet, so dass nunmehr seit Jahren Hunderte solcher Werbeaussagen ungeprüft auf den Packungen stehen dürfen. Denn 2010 hatte die EU-Kommission die Bewertung pflanzlicher Produkte aus nicht abschließend geklärten Gründen gestoppt, was Hersteller von Phytopharmaka, die die Wirksamkeit ihrer Präparate nachweisen müssen, naturgemäß verärgerte. Einige wehrten sich juristisch gegen die Hängepartie – bislang erfolglos.
Nun soll es politisch angegangen werden: Die Bundesregierung soll sich auf Bitten des Bundesrats dafür einsetzen, dass die Health Claims in der On-hold-Liste weiter bewerten werden. Dies sei »im Interesse des Verbraucherschutzes sowie im Interesse eines fairen Wettbewerbs für die Wirtschaftsakteure im europäischen Binnenmarkt nötig«, heißt es von der Länderkammer. Ziel müsse sein, »falsche Gesundheitsversprechen zu Nahrungsergänzungsmitteln zu verhindern und Verbraucherinnen und Verbrauchern die Produktauswahl zu erleichtern“«