BMG schlägt zwei kostenlose Schnelltests pro Woche vor |
Der Bund möchte die Gratis-Schnelltests für alle Bürger zweimal pro Woche ermöglichen. Diese Strategie soll auch an eine Lockerung des Lockdowns geknüpft werden. / Foto: Adobe Stock/Robert Kneschke
Vor zwei Wochen kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) medienwirksam an, dass es ab 1. März kostenlose Schnelltests für alle geben soll. Im Rahmen eines Entwurfs zur Erweiterung der Nationalen Teststrategie erklärte Spahn, dass die kostenlosen Tests damit flächendeckend zur Verfügung stehen sollen. Zudem sagte er, dass auch Selbsttests für alle zugänglich sein sollten. Allerdings hatte sich der Starttermin der kostenlosen Schnelltests verzögert, da zu viele Fragen zur Vergütung und Organisation der kostenlosen Tests offen sind.
Am Mittwoch sollen diese Fragen im Rahmen der anstehenden Bund-Länder-Konferenz nun geklärt werden. Im Vorfeld der Konferenz liegt der Deutschen-Presse-Agentur ein Diskussionspapier des BMG vor, das konkret zwei kostenlose Schnelltests pro Woche für alle Bürger vorschlägt. Das Papier wurde ebenfalls den Bundesländern zugeleitet. Diese Strategie soll insbesondere mit Blick auf mögliche weitere Öffnungen des Corona-Lockdowns gefahren werden. Die kostenlosen Schnelltests sollen von geschultem Personal abgenommen werden können - etwa in Testzentren oder Praxen, aber auch bei weiteren Dienstleistern.
Diese Möglichkeiten zu sogenannten »Bürgertests« sollen vorerst bis Ende Juni angeboten werden, für Anfang Juni ist eine Evaluation geplant. Der konkrete Starttermin im März ist laut dem Vorschlag noch offen. Damit in kurzer Zeit ausreichend Testkapazitäten entstehen, solle der Kreis der damit zu beauftragenden Stellen um Dienstleister erweitert werden, die etwa schon an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen in kurzer Frist Testzentren aufgebaut haben, heißt es im Papier. Das Ergebnis eines solchen Schnelltests soll man schriftlich oder digital ausgehändigt bekommen - auch zur Vorlage bei Behörden nach der Einreise aus bestimmten Risikogebieten oder etwa beim Besuch von Pflegeheimen. Denkbar wäre dies demnach auch als Voraussetzung zum Betreten bestimmter Einrichtungen. Bei einem positiven Testergebnis soll man künftig gleich vor Ort noch eine weitere Probe nehmen lassen können, um das Ergebnis mit einem genaueren PCR-Tests zu überprüfen. Nach Erfahrungswerten wird angenommen, dass etwa 2 bis 2,5 Prozent der Bevölkerung pro Tag ein solches Angebot nutzen.
Als Vergütung kalkuliert das Ministerium mit bis zu 6 Euro pro Schnelltest plus 12 Euro fürs Test-Abnehmen und das Ausstellen eines Testzeugnisses. Diese Vergütung sei nötig, um eine ausreichende Zahl von Anbietern sicherzustellen. Die Abrechnung soll über die Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen, die Kosten selbst soll der Bund tragen. Dafür geschätzt werden 540 Millionen bis 810 Millionen Euro pro Monat. Auf vier Monate gerechnet sind das geschätzte Kosten von 2,16 bis 3,24 Milliarden Euro. In dem vorherigen Entwurf kalkulierte das BMG ebenfalls mit 18 Euro, allerdings waren 9 Euro für die Testkosten und 9 Euro für die Durchführung inklusive Ausstellung eines Zeugnis angesetzt. Die ABDA hatte zuletzt eine höhere Vergütung gefordert.