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Testverordnung

BMG erhöht PoC-NAT-Vergütung doch nicht

Apotheken und Testzentren erhalten nach wie vor 30 Euro je PoC-NAT-Test. Außerdem haben sich die Ansprüche auf PCR-Tests etwas geändert. Eine entsprechende Aktualisierung der Coronavirus-Testverordnung ist am Wochenende in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat zudem eine Handlungsanweisung veröffentlicht, in dem beispielsweise eine Priorisierung bestimmter Gruppen für PCR-Tests empfohlen wird.
Charlotte Kurz
14.02.2022  12:00 Uhr

Eigentlich hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgesehen, dass Apotheken und weitere Leistungserbringer künftig mehr Geld für die Durchführung von PoC-NAT-Tests, also PCR-Tests, bekommen sollen. Allerdings hat das BMG am späten Freitagnachmittag die erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung veröffentlicht, die am Samstag in Kraft getreten ist. Dort wird die derzeitige Vergütung von 30 Euro je PoC-NAT-Test jedoch nicht angefasst, die zwischenzeitlich angedachte Vergütung von 43,56 Euro ist damit wieder gestrichen.

Mit dem Update wird die Testverordnung allerdings an die neu geplante Teststrategie des Bundes angepasst. Das bedeutet, dass künftig der Anspruch auf einen PCR-Tests etwas geändert wird. So haben Personen, die eine rote Corona-Warn-App haben, nun keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen PCR-Test. Zudem entfällt auch der Anspruch auf einen variantenspezifischen Test. Dies soll Testkapazitäten einsparen. Zudem wird die Vergütung für alle PCR-Tests (außer PoC-NAT-Tests) auf 43,56 Euro festgelegt, damit gibt es ab sofort keine höheren Vergütungen bis hin zu 82,96 Euro mehr. Da die Omikron-Variante mittlerweile die dominierende Variante in Deutschland ist, sei kein Zusatznutzen mehr von den variantenspezifischen Tests zu erwarten, schreibt das BMG in einem Schreiben zur aktuellen nationalen Teststrategie.

Zudem war bislang geplant, dass die Testverordnung eine Priorisierung vorsieht, die Labore bei der Auswertung von PCR-Testproben vorsehen sollen. Diese Priorisierung wurde wieder gestrichen. Allerdings veröffentlichte das BMG zeitgleich zur neuen Testverordnung eine »Konkretisierung der Nationalen Teststrategie hinsichtlich des Umgangs mit den PCR-Testkapazitäten im Rahmen der aktuellen Omikron-Welle«. Diese soll als »Handlungsanweisung« für Ärzte und Testzentren sowie als Richtschnur für Patienten dienen.

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