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Trotz Förderprogrammen

Wenig Interesse an PCR-Testgeräten

Um Apotheken bei der Anschaffung von PCR-Testgeräten finanziell zu entlasten, haben Niedersachsen und Baden-Württemberg Förderprogramme eingerichtet. Doch bisher ist das Interesse der Apotheker daran überschaubar.
Melanie Höhn
dpa
20.04.2022  14:00 Uhr

Durch den Wegfall des Arztvorbehaltes im dritten Bevölkerungsschutzgesetz ist es auch für Apotheken bereits seit einiger Zeit möglich, PoC-NAT-Tests (PCR-Tests) auf das Coronavirus durchzuführen. Die meisten Apotheken führen aber bisher nur Coronavirus-Schnelltests durch, denn die Anschaffung eines solchen PCR-Testgerätes bedeutet einen hohen finanziellen Aufwand von mehreren Tausend Euro, dazugerechnet müssen auch die Kosten für die Testkits. Laut Testverordnung sind aktuell 30 Euro pro Test plus 8 Euro für den Abstrich vorgesehen.

Niedersachsen und Baden-Württemberg haben vor einiger Zeit Förderprogramme zur finanziellen Entlastung der Apotheken zur Anschaffung der PCR-Testgeräte eingerichtet – doch in beiden Bundesländern sind PCR-Tests auf das Coronavirus in Apotheken trotz des Förderprogramms weiter eine Seltenheit.

Niedersachsen: Nur 67 Anträge eingegangen

Die Landesregierung in Niedersachsen hatte etwa Anfang Februar angekündigt, die Apotheken bei der Anschaffung von PCR-Testgeräten mit drei Millionen Euro zu unterstützen. Da pro Apotheke bis zu 3000 Euro Zuschuss möglich waren, sollten 1000 Apotheken von dem Programm profitieren. Bei der Förderbank des Landes, der NBank, sind bisher allerdings erst 67 Anträge eingegangen, obwohl der Förderzeitraum Ende März auslief. Das teilte die NBank der Deutschen Presse-Agentur mit. Rund 250 der insgesamt 1700 niedersächsischen Apotheken verfügten nach Angaben von Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) schon vor der Einführung der Förderung über PCR-Testgeräte.

Das Programm sollte einem Engpass der Testkapazitäten entgegenwirken. Die Apothekerkammer Niedersachsen wertete es als »Vertrauensbeweis«, dass die Apotheken die PCR-Tests durchführen und auswerten dürfen. Allerdings entscheide jeder Apothekenleiter selbst, ob er angesichts der angespannten Infektionslage und der dünnen Personaldecke diese Leistung anbiete, wie eine Sprecherin der Kammer erklärte. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hatte das Förderprogramm kritisiert. »Bürgerinnen und Bürger sollten sich verlässlich mit einem PCR-Test dort testen lassen, wo sie bei einem möglicherweise positiven Ergebnis auch gut versorgt werden – nämlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte«, hatte der KVN-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch im Februar nach Bekanntgabe der Förderung mitgeteilt. 

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