ABDA fordert mehr Geld für Corona-Testungen |
Ev Tebroke |
19.02.2021 14:00 Uhr |
Künftig soll sich jeder umsonst in einer Offizin mittels Antigentest testen lassen können. Das sieht die geplante erweiterte nationale Teststrategie des Bundes vor. / Foto: picture alliance/dpa | Marijan Murat
Um das Covid-19-Infektionsgeschehen einzudämmen, sollen ab 1. März kostenlose Antigen-Schnelltests in Testzentren, Arztpraxen und Apotheken möglich sein. Das sieht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit einer geplanten Erweiterung der Nationalen Teststrategie vor. Die ABDA hält es für folgerichtig, die Apotheken in dieses weitergehende Angebot von Schnelltests mit einzubeziehen. In ihrer gestern an das BMG übersandten Stellungnahme pocht sie aber auf einige Anpassungen und Änderungen. Und vorab stellt sie klar, dass es den Apotheken grundsätzlich freigestellt bleiben müsse, ob sie diese Aufgabe übernehmen wollen oder nicht. Denn die Durchführung solcher kostenlosen Tests sei mit einem hohen personellen, sächlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der nicht von jeder Apotheke geleistet werden könne.
Grundsätzlich fordert die Bundesvereinigung eine Klarstellung der apothekenrechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung dieser Tests. Die Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung verbieten aus Sicht der ABDA nicht, dass Apothekenleiter ihr Personal für die Durchführung von Tests in Pflegeheime schicken. Es sollte daher klargestellt werden, dass die Behörden Apotheken auch die Möglichkeit gestatten, die Tests in angemieteten Räumen oder Zelten durchführen zu können, falls die Apotheke vor Ort keine geeigneten Räumlichkeiten dafür hat. Diese Möglichkeit des Testangebots durch Apotheken in externen Räumlichkeiten wird derzeit bereits beispielsweise im Raum Böblingen im Modellversuch praktiziert. Aber auch in Hamburg bieten einige Apotheken in leerstehenden Räumlichkeiten die Tests an.
Zudem verlangt die ABDA, das Apothekenpersonal von Schnelltest-durchführenden Apotheken bei der Impfpriorisierung zu berücksichtigen. Sie regt an, in der Corona-Impfverordnung eine entsprechende Einstufung vergleichbar zu anderen Heilberufen mit direktem Patientenkontakt vorzusehen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.