Pharmazeutische Zeitung online
Kostenlose Schnelltests

ABDA fordert mehr Geld für Corona-Testungen

Die Bundesvereinigung begrüßt die geplante kostenlose Schnelltestung auf Covid-19 unter anderem in Apotheken. Allerdings fordert die ABDA eine höhere Vergütung für die Apotheker. Die bislang angesetzte Vergütung von 9 plus 9 Euro je Test sei »deutlich zu niedrig«. Zudem werde ein einfaches Abrechnungsprozedere benötigt.
Ev Tebroke
19.02.2021  14:00 Uhr

Vergütung sei »deutlich zu niedrig«

Was die für die Testung vorgesehenen Vergütungshöhe betrifft, so hält die ABDA diese für unzureichend. Die Apotheken sollen laut BMG-Plan pro Test 9 Euro Beschaffungskosten und 9 Euro für die Durchführung und die anschließende Erstellung eines Testzeugnisses erhalten. Die Honorierung der Testdurchführung hält die Bundesvereinigung für »deutlich zu niedrig, da dieser Betrag den in den Apotheken entstehenden Aufwand nicht in ausreichender Weise abbildet«. Einen Gegenvorschlag macht sie in der Stellungnahme allerdings nicht. Auch dass Arztpraxen für die Testung momentan mit 15 Euro höher vergütet werden als etwa Apotheken ist aus ABDA-Sicht ungerechtfertigt. Sowohl das Qualifikationsniveau der testenden Personen als auch die übrigen Rahmenbedingungen seien vergleichbar, unterstreicht die ABDA.  Zudem sollten die Abrechnungsbeträge in der Testverordnung ausdrücklich als Nettobeträge ausgewiesen werden, also »zuzüglich Umsatzsteuer«. Ansonsten seien die Apotheken schlechter gestellt als anderen Leistungserbringer, deren Leistung grundsätzlich umsatzsteuerfrei sind.

Abrechnung und Berechtigungsnachweis einfach halten

Was die Abrechnung der Tests betrifft, so fordert die ABDA eine »möglichst schlanke und unbürokratisch ausgestaltete Lösung«. Apotheker hatten bereits gegenüber der PZ geäußert, dass die Abrechnung über die Rechenzentren erfolgen sollte, ähnlich wie bei den Schutzmasken für Risikopatienten. Auch sollte es eine einfache Lösung dafür geben, wie im Einzelfall geprüft werden kann, dass Personen zur kostenlosen Testung berechtigt sind. Das BMG-Papier lässt bislang offen, ob und in welcher Form Test-Interessenten ein Nachweis erbringen müssen, dass sie sich kostenlos in der Apotheke testen lassen dürfen.

Und auch im Fall der Selbsttests fordert die ABDA eine pragmatische Lösung für einen Berechtigungsnachweis, falls es eine Anspruchsbeschränkung auf eine bestimmte Anzahl innerhalb eines gewissen Zeitraums geben soll. So wäre etwa der Einsatz von Gutscheinen denkbar, wie sie bereits bei der kostenlosen Abgabe von FFP2-Masken verwendet werden.  Diese Voucher behalten die Apotheken ein und machen sie dann bei der Abrechnung geltend.

Die Masken-Abgabe soll auch als Vorbild dienen, falls Selbsttests lediglich gegen eine geringe Eigenbeteiligung abgegeben werden dürften. Bei der Maskenabgabe hatten einige Marktteilnehmer versucht, auf die vorgeschrieben 2 Euro Patientenbeteiligung zu verzichten und damit Kunden anzuwerben. Das Landgericht Düsseldorf hatte diese Prozedere letztlich dann untersagt. Die ABDA regt daher an, falls auch bei den kostenlosen Tests in den Apotheken eine Eigenbeteiligung geplant ist, deren Einbehalt zwingend vorzuschreiben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte am heutigen Freitag jedoch angekündigt, dass er die Preisentwicklung der Selbsttests zunächst beobachten wolle, bevor der Bund die Abgabe der Selbsttests finanziell unterstützt.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa