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Nationale Teststrategie

Apotheker sollen 9 Euro für flächendeckende Antigentests erhalten

Die Bundesregierung arbeitet an einer erweiterten Coronavirus-Teststrategie. Wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits mitteilte, sollen alle Bundesbürger die Möglichkeit bekommen, etwa in einer Apotheke einen kostenlosen Schnelltest zu erhalten. Der PZ liegen Details dazu vor. Das Bundesgesundheitsministerium schlägt erstmals ein einheitliches Honorar für die Durchführung solcher Tests in Höhe von 9 Euro vor.
Benjamin Rohrer
17.02.2021  09:00 Uhr
Apotheker sollen 9 Euro für flächendeckende Antigentests erhalten

Die sogenannte »Nationale Teststrategie« wurde von der Bundesregierung in den vergangenen Monaten mehrfach weiterentwickelt. Der PZ liegt ein Entwurf für eine weitere Änderung an der Strategie vor. Mit Blick auf mögliche Lockerungen der Kontaktbeschränkungen in den kommenden Wochen schlägt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor die Antigen-Schnelltests, die schon seit einigen Wochen unter anderem in Apotheken durchgeführt werden, massiv auszuweiten.

Schon am gestrigen Dienstag teilte Minister Jens Spahn (CDU) auf Twitter mit, dass alle Bürger ab dem 1. März die Möglichkeit bekommen sollen, einen kostenlosen Antigentest durchführen zu lassen – beispielsweise in einer Apotheke. Im Entwurf der neue Teststrategie heißt es dazu wörtlich, dass »jeder Bürger und jede Bürgerin in den Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes, bei vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Dritten – dies sind nach der Test-Verordnung Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore oder Apotheken – oder in Arztpraxen sowie in den von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren kostenlos einen PoC-Antigen-Schnelltest durchführen lassen kann«. Positive Ergebnisse müssten weiterhin durch einen PCR-Test bestätigt werden.

BMG-Vorschlag: 9 Euro für die Beschaffung, 9 Euro für die Durchführung

Viele Apotheken haben ihre Antigentest-Tätigkeiten in den vergangenen Wochen massiv erweitert. Manche Apotheker testen bereits etwa an Schulen oder im Auftrag des LandesDie PZ hatte auch über Apotheker Björn Schittenhelm berichtet, der gemeinsam mit anderen Apothekern im Auftrag seines Landrats ein kostenloses Testangebot an die Bevölkerung in seinem Landkreis macht. Dort kann jeder zweimal pro Woche einen Gratis-Test machen. Das BMG wünscht sich, dass die Apotheker diese Aktivitäten bundesweit noch weiter ausbauen. »Die Ärzte-, Apotheker- und Zahnärztekammern sind – soweit noch nicht geschehen - gehalten, entsprechende fachliche Empfehlungen für den Betrieb solcher Testzentren für ihre Mitglieder zu erarbeiten«, heißt es in dem Entwurf. Unklar ist allerdings, wie häufig die kostenlosen Tests angeboten werden sollen. Im Entwurf ist lediglich von einem Test pro Bürger die Rede. 

Das BMG schlägt weiterhin vor, für die Beschaffung und Durchführung der Tests, eine einheitliche Vergütung einzuführen. Bislang gilt, dass Apotheken – wenn sie beispielsweise von Gesundheitsämtern mit Tests beauftragt werden – ein Honorar von 9 Euro pro Test erhalten. Ärzte hingegen erhalten 15 Euro. Zumindest in dem der PZ vorliegenden Entwurf soll bei der Vergütung künftig kein Unterschied mehr gemacht werden. Wörtlich heißt es: »Die Vergütung erfolgt analog der in den §§ 7ff. TestV genannten Verfahren und Voraussetzungen und beträgt bis zu 9 Euro (je nach Beschaffungskosten) für den Test und weitere 9 Euro für die Testdurchführung samt Ausstellung eines Zeugnis.« Die Kosten seien aus dem Bundeshaushalt zu tragen, heißt es weiter.

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