Apotheken testen im staatlichen Auftrag |
Apotheken in Baden-Württemberg dürfen die Kosten für Tests von Kontaktpersonen künftig mit dem Staat abrechnen. / Foto: imago images/Georg Ulrich Dostmann
Seit Mitte Januar 2021 können Apotheker nicht nur Antigentests in der Apotheke anbieten, sondern die Tests auch im staatlichen Auftrag beziehungsweise über eine entsprechende Beauftragung der Gesundheitsämter durchführen. Dies ist in der entsprechenden Coronavirus-Testverordnung geregelt, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) immer wieder aktualisiert.
Das Sozialministerium in Baden-Württemberg hat mit einem amtlichen Schreiben an die Apothekerkammer nun diesen Weg der staatlichen Beauftragung erleichtert. In diesem Schreiben bezieht sich das Ministerium auf Paragraf 6 der Coronavirus-Testverordnung des BMG, erklärte ein Sprecher des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV). In der Verordnung sind die möglichen Leistungserbringer der Testdurchführung, auch Apotheken, gelistet.
Künftig können damit alle Apotheken in Baden-Württemberg, die entsprechende Räumlichkeiten und Personal für die Tests haben, im staatlichen Auftrag ohne eine entsprechende individuelle Beauftragung durch das örtliche Gesundheitsamt testen, erklärte der Verbandssprecher der PZ. In Baden-Württemberg bieten aktuell 170 Apotheken Antigentests an (Stand 05. Februar 2021). Dies kann auf der Website der Landesapothekerkammer eingesehen werden.
Ziel ist, damit die Ärzte zu unterstützen und Quarantänemaßnahmen mittels negativer Schnelltest-Ergebnisse zu verkürzen. Diese Strategie bezieht sich jedoch lediglich auf die Antigentests. Die Durchführung von PCR-Tests ist nach wie vor den Ärzten vorbehalten. Laut Sozialministerium gilt für die Apotheker zudem eine Meldepflicht für positive Antigentests.
Die Apotheken müssten sich lediglich auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Baden-Württemberg registrieren, um die Kosten abrechnen zu können. Die Kosten für die Tests bezahlt aber letztendlich nicht die KV, sondern das Bundesamt für Soziale Sicherung und damit der Staat. Der Abrechnungsweg über die KV wurde lediglich gewählt, weil das auch so bereits über die Hausärzte funktioniere, so der LAV-Sprecher.
Konkret wird zudem eine Vergütung der Sachkosten der Tests in Höhe von 9 Euro je Test mit der KV abgerechnet. Außerdem können die Apotheken auch die erbrachte Leistung, die Abstrichkosten nach Paragraf 7 Absatz 3 der Test-Verordnung, mit der KV abrechnen. In diesen Pauschalen sind die Kosten für Schutzkleidung inkludiert, heißt es in einem Leitfaden, den das Ministerium erstellt hat.
Allerdings ist die Registrierungsmöglichkeit für Apotheken derzeit noch nicht freigeschalten. Auf der entsprechenden Website der KV steht, dass Apotheken sich spätestens bis zum 15. Februar registrieren können. Allerdings könne laut KV auch rückwirkend abgerechnet werden.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.