Umsatzsteuerbefreiung bei Coronatest-Vergütung |
Seit dem 8. März führen Apotheken Coronavirus-Schnelltests auf Staatskosten durch. Das BMF stellt nun klar: Bei der Testvergütung fällt keine Umsatzsteuer an. / Foto: Adobe Stock/BASILICOSTUDIO STOCK
Seit gut einem Monat bieten Apotheken neben Arztpraxen, kommunalen Teststellen oder privaten Dienstleistern die für die Bevölkerung kostenlosen Coronavirus-Schnelltests an. Einmal pro Woche dürfen sich alle Bürger im Rahmen der »Bürgertests« auf Staatskosten testen lassen. Seit April gelten zudem neue Regelungen bei der Vergütung für das Testpersonal. Laut Coronavirus-Testverordnung erhalten Apotheker 12 Euro für die Durchführung der Tests. Für die gleiche Dienstleistung erhält ärztliches Personal 15 Euro je Test. Bei der Erstattung der Sach-, also vor allem der Testkosten, ist das Honorar ab 1. April von maximal 9 auf jetzt höchstens 6 Euro gesunken. Diese Vergütung gilt für alle Berufsgruppen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellte nun in einem kürzlich veröffentlichten FAQ klar, dass auf die Abnahme der Coronavirus-Tests keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss. In der Veröffentlichung des Ministeriums heißt es: »Corona-Tests, die von Ärzten oder Angehörigen ähnlicher Heilberufe durchgeführt werden, sind unabhängig von der persönlichen Veranlassung der getesteten Person nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerfrei.« In diesem Paragraf sind beispielsweise unter anderem Heilbehandlungen die Diagnostik-Maßnahmen miteinschließen, aufgelistet.
Die Regelung der Umsatzsteuerbefreiung gilt weiter auch für andere Leistungserbringer wie beispielsweise Apotheken. »Corona-Tests, die von nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Coronavirus-Testverordnung beauftragten Leistungserbringern, wie z.B. Apotheken, durchgeführt werden, können ebenfalls unter die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes fallen«, schreibt das Ministerium. Darüber hinaus schließt das BMF auch explizit privat betriebene Testzentren mit ein, »soweit die Durchführung der in dem Testzentrum durchgeführten Tests durch eigenes bzw. angestelltes medizinisches Fachpersonal erfolge.«
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.