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Covid-19-Bürgertests

Apotheken droht weiterer Monat ohne Test-Vergütung

Eigentlich schien der Konflikt zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und den Kassenärzten bezüglich der Coronatest-Abrechnung gelöst zu sein. Doch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) blockieren weiterhin die Abrechnung, weil sie auf eine neue Verordnung aus dem Ministerium warten. Wenn diese nicht bald folgt, droht vielen Apotheken ein weiterer Monat ohne Test-Vergütung.
Benjamin Rohrer
15.08.2022  18:00 Uhr
Apotheken droht weiterer Monat ohne Test-Vergütung

Apotheken in vielen Regionen Deutschlands haben nach wie vor große Probleme bei der Abrechnung von Coronavirus-Tests. Zahlreiche Apothekeninhaber und -inhaberinnen berichteten der PZ in den vergangenen Tagen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Abrechnung der Tests nach wie vor nicht ermöglichen. Dabei sind sie laut Coronavirus-Testverordnung zur Abrechnung aller Tests, die in nicht-ärztlichen Teststellen durchgeführt werden, verpflichtet.

Doch es gibt weiterhin Unstimmigkeiten zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und den KVen, die die Kassenärzte zum Anlass nehmen, die Abrechnung komplett zu blockieren. Konkret geht es um die novellierte Testverordnung, die seit dem 30. Juni gilt. Darin hat das BMG nicht nur eine Selbstbeteiligung in Höhe von 3 Euro (für die meisten Personengruppen) eingeführt und die Vergütung gesenkt. Vielmehr gelten seitdem auch diverse Test- und Nachweispflichten für die Teststellen und die KVen. Die Kassenärzte hatten sich schon kurz nach Inkrafttreten darüber beschwert und darauf hingewiesen, dass die KVen für mögliche Falsch-Abrechnungen von nicht-ärztlichen Teststellen keine Verantwortung übernehmen wollen. Bis keine rechtliche Absicherung bestehe, werde man die Abrechnung pausieren, so die Kassenärzte Ende Juli.

Einigung besteht eigentlich seit Anfang Juli

Nur wenige Tage später standen die Zeichen dann aber auf Entspannung: Bundesgesundheitsminister Profesor Karl Lauterbach (SPD) verkündete, dass man sich mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) geeinigt habe. Die KVen sollen demnach nur die Akkreditierungen der Testzentren prüfen, nicht aber die Anspruchsvoraussetzungen der Bürgertests selbst. Doch wer hoffte, dass die KVen die Abrechnungen dann wieder plangemäß aufnehmen, hatte sich getäuscht. Denn Apotheken aus mehreren Bundesländern berichteten gegenüber der PZ, dass die Abrechnungsportale der KVen zwar noch die Abrechnungen für die im Juni erfolgten Bürgertests Anfang Juli ermöglichten. Alle Juli-Tests, die in der Regel Anfang August an die KVen gemeldet werden mussten, wurden allerdings bislang nicht vergütet.

Die KVen begründen ihre Blockade damit, dass das BMG die zugesagten Klarstellungen zur neuen Testverordnung bislang nicht in einer weiteren offiziellen Novellierung der Verordnung festgehalten haben. In der »Rheinischen Post« erklärte ein Sprecher der KV Nordrhein beispielsweise, dass man auf dieser Basis keine rechtssichere Auszahlung vornehmen könne.

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