Apotheken droht weiterer Monat ohne Test-Vergütung |
Wann also kann diese Situation aufgelöst werden? Wann wird das Ministerium die nächste Novellierung der Testverordnung vorlegen? Immerhin: Eine Ministeriumssprecherin erklärte gegenüber der PZ, dass man die Verordnung kurzfristig anpassen wolle, Gespräche liefen bereits. Einen konkreten Termin nannte die BMG-Sprecherin allerdings nicht. Nur so viel: Man gehe davon aus, dass die KVen ihren rechtlich zugewiesenen Abrechnungsaufgaben nachkommen.
Klar ist aber: Um die Teststellen, also auch die Apotheken, vor einem weiteren vergütungsfreien Monat zu bewahren, müsste diese Verordnung schnell das Licht der Welt erblicken. Denn in den meisten KVen müssen die Testzentren die im Vormonat erfolgten Bürgertests innerhalb der ersten Tage des Monats angeben. In Nordrhein-Westfalen müssen alle im August durchgeführten Tests beispielsweise bis zum 3. September in den Portalen der beiden dortigen KVen gemeldet sein. Ob die vom Ministerium angekündigte neue Verordnung bis dahin in Kraft ist, bleibt allerdings unklar.
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