Arbeitgeber erhalten Zugang zu PoC-Antigentests |
Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern nach Möglichkeit einmal pro Woche einen PoC-Antigentest anbieten. Großkonzerne wie Volkswagen testen ihre Mitarbeiter bereits seit Monaten regelmäßig vor Ort. / Foto: Imago Images/Sven Simon
Seit einem guten Jahr hat das Coronavirus Deutschland nun fest im Griff. Ein Ende der Pandemie ist trotz der Impfungen bislang nur bedingt in Sicht. Die entscheidende Wendung sollen nun die Schnell-und Selbsttests bringen, die bundesweit ab sofort verstärkt zum Einsatz kommen. Jeder Bürger kann sich kostenfrei mindestens einmal pro Woche testen lassen, in einer Arztpraxis oder Apotheke zum Beispiel. Doch auch die Wirtschaft soll sich in diese Teststrategie einbringen und PoC-Antigentests vor Ort anbieten. Das hatten Bund und Länder in ihrem Beschluss aus der vergangenen Woche als gesamtgesellschaftlichen Beitrag formuliert.
Eine Verordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll nun dafür sorgen, dass die Arbeitgeber Zugang zu den Antigentests bekommen. Zwar kann inzwischen theoretisch jeder Schnelltests kaufen, allerdings handelt es sich dabei ausschließlich um Produkte, die als Laientests zugelassen sind. Arbeitgeber sollen hingegen auch die regulären Schnelltests beziehen können, sofern diese als Mittel des Arbeitsschutzes zum Einsatz kommen. Möglich machen soll das die sogenannte Vierte Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung, die der PZ im Entwurf vorliegt. Tagesaktuelle Schnelltests könnten zusätzliche Sicherheit bei Kontakten geben, heißt es darin. Der Effekt sei dabei umso größer, je mehr Bürger sich an dem Testprogramm beteiligten. Bund und Länder hätten daher beschlossen, »dass es für einen umfassenden Infektionsschutz erforderlich ist, dass die Unternehmen in Deutschland ihren in Präsenz tätigen Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen«.
Übernehmen dürfen die Tests nur Personen, »die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung haben und in das anzuwendende Medizinprodukt eingewiesen sind«. Offenbar will die Bundesregierung den Unternehmen allerdings etwas Spielraum bei der Auswahl des Personals gewähren. So sollen sie unter Berücksichtigung des Beipackzettels des jeweiligen Tests und mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Personen selbst entscheiden, »wer in der Lage ist, die Tests durch eine entsprechende Einweisung/Schulung durchzuführen«.
Verpflichtend sind die kostenlosen Schnelltests für die Firmen derweil nicht. Erst am gestrigen Dienstag hatten die führenden Wirtschaftsverbände gemeinsam an die Unternehmen appelliert, die Teststrategie des Bundes zu unterstützen. »Vermehrte Tests sind eine wirksame Brücke, die mindestens bis Juni notwendig sein wird«, heißt es in der Erklärung, die der Bundesverband der deutschen Arbeitgeberverbände, der Zentralverband des deutschen Handwerks, der Bundesverband der deutschen Industrie und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag vorgelegt haben. Zahlreiche Unternehmen testen ihre Mitarbeiter bereits. »Wir sehen, dass dieses Engagement in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet wurde.«
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.