Pharmazeutische Zeitung online
Kostenlose Schnelltests

Arbeitgeber erhalten Zugang zu PoC-Antigentests 

Im Kampf gegen das Coronavirus sollen auch die Unternehmen ihren Beschäftigten künftig regelmäßige Schnelltests anbieten. Das zumindest haben sich Bund und Länder gewünscht. Jetzt liegt der Entwurf für eine Verordnung vor, die auch die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft.
Stephanie Schersch
10.03.2021  11:00 Uhr
Arbeitgeber erhalten Zugang zu PoC-Antigentests 

Seit einem guten Jahr hat das Coronavirus Deutschland nun fest im Griff. Ein Ende der Pandemie ist trotz der Impfungen bislang nur bedingt in Sicht. Die entscheidende Wendung sollen nun die Schnell-und Selbsttests bringen, die bundesweit ab sofort verstärkt zum Einsatz kommen. Jeder Bürger kann sich kostenfrei mindestens einmal pro Woche testen lassen, in einer Arztpraxis oder Apotheke zum Beispiel. Doch auch die Wirtschaft soll sich in diese Teststrategie einbringen und PoC-Antigentests vor Ort anbieten. Das hatten Bund und Länder in ihrem Beschluss aus der vergangenen Woche als gesamtgesellschaftlichen Beitrag formuliert.

Eine Verordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll nun dafür sorgen, dass die Arbeitgeber Zugang zu den Antigentests bekommen. Zwar kann inzwischen theoretisch jeder Schnelltests kaufen, allerdings handelt es sich dabei ausschließlich um Produkte, die als Laientests zugelassen sind. Arbeitgeber sollen hingegen auch die regulären Schnelltests beziehen können, sofern diese als Mittel des Arbeitsschutzes zum Einsatz kommen. Möglich machen soll das die sogenannte Vierte Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung, die der PZ im Entwurf vorliegt. Tagesaktuelle Schnelltests könnten zusätzliche Sicherheit bei Kontakten geben, heißt es darin. Der Effekt sei dabei umso größer, je mehr Bürger sich an dem Testprogramm beteiligten. Bund und Länder hätten daher beschlossen, »dass es für einen umfassenden Infektionsschutz erforderlich ist, dass die Unternehmen in Deutschland ihren in Präsenz tätigen Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen«.

Keine Testpflicht

Übernehmen dürfen die Tests nur Personen, »die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung haben und in das anzuwendende Medizinprodukt eingewiesen sind«. Offenbar will die Bundesregierung den Unternehmen allerdings etwas Spielraum bei der Auswahl des Personals gewähren. So sollen sie unter Berücksichtigung des Beipackzettels des jeweiligen Tests und mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Personen selbst entscheiden, »wer in der Lage ist, die Tests durch eine entsprechende Einweisung/Schulung durchzuführen«.

Verpflichtend sind die kostenlosen Schnelltests für die Firmen derweil nicht. Erst am gestrigen Dienstag hatten die führenden Wirtschaftsverbände gemeinsam an die Unternehmen appelliert, die Teststrategie des Bundes zu unterstützen. »Vermehrte Tests sind eine wirksame Brücke, die mindestens bis Juni notwendig sein wird«, heißt es in der Erklärung, die der Bundesverband der deutschen Arbeitgeberverbände, der Zentralverband des deutschen Handwerks, der Bundesverband der deutschen Industrie und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag vorgelegt haben. Zahlreiche Unternehmen testen ihre Mitarbeiter bereits. »Wir sehen, dass dieses Engagement in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet wurde.«

Seite12>

Mehr von Avoxa