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Bund-Länder-Konferenz

Ab 8. März: Ein kostenloser Schnelltest pro Woche

Die Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen stehen nun fest: Künftig hat jeder das Recht, sich mindestens einmal pro Woche kostenlos mit einem Schnelltest auf das Coronavirus testen zu lassen. Die Schnelltests sollen etwa in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen angeboten werden. Diese Erweiterung der Nationalen Teststrategie ist an einen fünfstufigen Öffnungsplan geknüpft. 
Charlotte Kurz
Stephanie Schersch
04.03.2021  09:22 Uhr

Bis spät in die Nacht haben Bund und Länder am gestrigen Mittwoch über die Verlängerung des Lockdowns und mögliche Öffnungsschritte beraten. Nun gibt es eine Entscheidung, samt fünf-stufigem Öffnungsplan. Der Beschluss fasst das Vorhaben folgendermaßen zusammen: »Für die nächsten Wochen und Monate wird es bei stabilem Infektionsgeschehen einen Vierklang geben aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen.« So sollen beispielsweise ab dem 8. März weitere Geschäfte wie Buchhandlungen oder Gartenmärkte wieder öffnen. Auch sind dann körpernahe Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.

Neben dem Öffnungsplan liegt der Fokus des Beschlusses von Bund und Ländern auf einer Ausweitung der Nationalen Teststrategie. In dem Papier heißt es: »Regelmäßige Testungen können dabei unterstützen, auch Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen.« Damit legt die Regierung eine Kehrtwende hin: Bis vor wenigen Wochen wurden explizit nur Personen getestet, die Krankheitssymptome und Kontakt zu SARS-CoV-2 hatten

Bis allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, sollen nun vor allem regelmäßige Schnell- und Selbsttests aushelfen, um »mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen«. Bis in den April werden folgende Maßnahmen umgesetzt: »Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest« ermöglicht. Dieser kann bei einem Testzentrum, bei Ärzten oder in Apotheken durchgeführt werden. Zudem erhalten die Bürger nach dem Test eine Bescheinigung über das Testergebnis. In einem früheren Vorschlagspapier hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zwei kostenlose Schnelltests pro Woche anvisiert. Medienberichten zufolge drängte das Bundesfinanzministerium aber aus Sorge vor zu hohen Kosten auf die Änderung hin zu mindestens einem Test. Der Anspruch auf einen kostenlosen Test soll ab 8. März gelten, die Kosten trägt der Bund. Das Beschlusspapier äußert sich nicht weiter zu der Organisation und Vergütung der Tests. Dies wird in einer Verordnung des BMG geregelt, diese soll am Montag in Kraft treten. Derzeit stehen insgesamt 18 Euro Vergütung je Test (inklusive Materialkosten) zur Debatte.

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