BMG: Masken müssen nicht verschickt werden |
Eine Aussage der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Bundestag sorgte im Apothekerlager heute für Verwirrung. / Foto: Marc-Steffen Unger
Eine Äußerung der Bundeskanzlerin am heutigen Mittwochnachmittag im Bundestag hat im Apothekerlager für Verwirrung gesorgt. Die vom Bund finanzierten FFP2-Masken für Menschen aus Coronavirus-Risikogruppen sollten nach Angaben von Merkel im neuen Jahr auch zugeschickt werden - um Schlangen beim Abholen in Apotheken zu vermeiden. Auf eine Frage der FDP, ob ein Versand angesichts der hohen Coronavirus-Infektionszahlen nicht besser gewesen wäre, sagte Merkel: »Das wird in einem zweiten Schritt auch geschehen.«
Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Äußerung nunmehr konkretisiert. Gegenüber der PZ erklärte ein Sprecher: »Die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung wird nicht geändert! Es bleibt dabei, dass die Apotheken auch im kommenden Jahr eine begrenzte Zahl von FFP2-Masken an über 60jährige, sowie an Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften ausgeben. Verschickt werden müssen die Masken nicht. Vielmehr verschicken die Krankenkassen die Berechtigungsscheine.«
Tatsächlich ist es aber so, dass eine Regelung in der entsprechenden Schutzmasken-Verordnung den Versand der Schutzmasken grundsätzlich vorsieht.
Demnach können die Masken ab dem 6. Januar auch über EU-Versandapotheken verschickt werden – so steht es in der Begründung der Verordnung. Die PZ hatte bereits darüber berichtet, dass die erste Abgabewelle im Dezember ausschließlich über die Apotherken läuft. Nach der ersten Januarwoche soll es dann aber möglich sein, dass die Patienten die Bezugsscheine ihrer Krankenversicherungen auch an EU-Versandhändler schicken. Das ist in der Verordnung ausdrücklich so erwähnt.
Merkel erklärte am heutigen Mittwoch im Bundestag aber auch, dass die Abgabe von zunächst drei kostenlosen Masken in den Apotheken - mit Ausnahmen - im Großen und Ganzen gut geklappt habe. Viele Apotheken verzeichneten jedoch einen großen Ansturm. »Wir standen vor der Frage, vor Weihnachten nichts zu tun oder dies zu tun«, erläuterte Merkel. Der vorgesehene Rest der Masken solle im Januar dann auch anderweitig verteilt werden. Als Schutz für Menschen mit besonders hohem Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe hat der Bund die Ausgabe der Masken für diesen Winter beschlossen - das sind bis zu 27 Millionen Menschen. Im ersten Schritt können über 60-Jährige und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen drei Masken gratis in der Apotheke holen. Im zweiten Schritt können diese Menschen ab 1. Januar weitere zwölf Masken erhalten. Dafür sollen sie von der Krankenkasse Coupons für zweimal je sechs Masken bekommen - vorgesehen ist ein Eigenanteil von je 2 Euro für je sechs Masken. FFP2-Masken filtern Partikel besonders wirksam aus der ein- oder ausgeatmeten Atemluft, sie bieten aber auch keinen 100-prozentigen Schutz. Den Bund kostet die Aktion rund 2,5 Milliarden Euro. Über die Details der Verordnung hatte die PZ bereits berichtet.
Seit 2002 sind Coronaviren auch Nicht-Fachleuten bekannt. Vertreter dieser Virusfamilie lösten damals eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.