Spahn schließt EU-Versender aus erster Masken-Abgabewelle aus |
Benjamin Rohrer |
14.12.2020 11:26 Uhr |
Die erste Phase der bundesweiten Masken-Verteilung durch Apotheken soll nun bis zum 6. Januar laufen. / Foto: PZ/Alois Mueller
Der Pharmazeutischen Zeitung liegt ein aktualisierter Entwurf der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vor. Mit der Verordnung will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in den kommenden Wochen rund 400 Millionen Schutzmasken durch die Apotheken an etwa 27 Millionen Risikopatienten verteilen lassen. In einer ersten Welle sollen die Patienten jeweils drei unentgeltliche Masken aus der Apotheke erhalten, wobei der Apotheker feststellen muss, ob der Kunde anspruchsberechtigt ist oder nicht. In einer zweiten Phase sollen die Risikopatienten weitere zwölf Masken aus Apotheken erhalten – dann allerdings mit Berechtigungsscheinen, die sie von ihrer Krankenkasse erhalten.
Im Vergleich zum ersten Entwurf der Verordnung, der in der vergangenen Woche bekanntwurde, hat das BMG einige Details geändert. Zunächst ist klar, dass die erste Phase der bundesweiten Masken-Verteilung nun bis zum 6. Januar laufen soll. Hintergrund ist offenbar, dass die Krankenkassen nicht bis Jahresende die für die zweite Phase benötigten Berechtigungsscheine fertigstellen können. Die Kassen erhalten nun ein paar Tage mehr Zeit dafür.
Was die Phase eins betrifft, ist weiterhin geplant, dass Apotheker die Anspruchsberechtigung selbst feststellen. Dabei sind alle Über-60-Jährigen anspruchsberechtigt, was mit einem Personalausweis belegt werden kann. Medizinische Gründe für eine Masken-Abgabe, sollen die Patienten in Form einer »Eigenauskunft« belegen. Neu hinzugekommen ist nun, dass die Kunden dazu auch eine »Eigenerklärung« auf einem »Formblatt der Apotheke« unterzeichnen können. Damit will das BMG offenbar unter anderem darauf hinwirken, dass Patienten ihre Masken nicht aus mehreren Apotheken hintereinander beziehen. Klar ist aber: Bei den Formblättern handelt es sich um eine »Kann-Regelung« – die Apotheken sind also nicht verpflichtet, von ihren Kunden diese Erklärungen zu verlangen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.