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Schutzmasken-Verordnung

BMG: Masken müssen nicht verschickt werden

Am heutigen Mittwoch erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), dass ein Versand bezüglich der Schutzmasken ab Januar möglich ist. Laut Bundesgesundheitsministerium müssen die Masken allerdings nicht verschickt werden. Vielmehr würden sie weiterhin über Apotheken abgegeben. Lediglich die Bezugsscheine würden definitiv versendet.
dpa
PZ
16.12.2020  16:12 Uhr

Kritik an der Maskenverteilung 

FDP-Vize Wolfgang Kubicki zweifelt am Sinn der FFP2-Maskenverteilung an Risikogruppen. »Leider klingt es wie Realsatire, wenn (Gesundheitsminister) Jens Spahn die vulnerablen Gruppen jetzt aufruft, in den Apotheken ihre drei FFP2-Masken abzuholen, während das Land in den harten Lockdown geht«, sagte Kubicki den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Dienstag. »Die von der Kanzlerin gewollte Kontaktbeschränkung wird damit von ihrem eigenen Minister ad absurdum geführt.«

Viele ältere Menschen auf dem Land würden, um in die Apotheke zu kommen, auch noch die Kontakte weiter erhöhen, weil sie in den Bus oder ins Taxi steigen müssten. »Viel sinnvoller wäre es gewesen, hätten die Krankenkassen statt der fälschungssicheren Coupons gleich mehrere FFP2-Masken per Post an die Menschen verschickt.«

Auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Wieland Schinnenburg kritisierte das Vorhaben und forderte gegenüber der PZ: »Es ist grotesk: Per Lockdown soll verhindert werden,  dass Menschen in die Stadt gehen. Aber gerade die besonders gefährdeten Gruppen sollen in die Stadt gehen, um ihre Masken abzuholen. So ein Unsinn. Die Masken müssen den Menschen nach Hause geschickt werden.«

In Österreich ist ein solches Vorhaben geplant. Dort sollen Risikopatienten und Senioren auch mit Atemschutzmasken versorgt werden, allerdings werden diese gleich per Post verschickt.

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Hinweis der Redaktion: Wir haben den Text mit den Äußerungen des BMG-Pressesprechers angereichert und erneut veröffentlicht. (Stand: 17:30)

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