Kinder bekommen Masken-Voucher: Kassen weisen Vorwürfe zurück |
Viele Eltern verstehen nicht, warum ihre Kinder von der Krankenkasse Gutscheine für FFP2-Masken bekommen und diskutieren derzeit in den sozialen Netzwerken über das Thema. Die Kassen sehen keinen Grund für die Aufregung. / Foto: Adobe Stock / J J
Gedacht sind die FFP2-Masken eigentlich für besonders schutzbedürftige Menschen, die sich mit den Gutscheinen ihrer Krankenkasse seit Anfang des Jahres zwei Mal eine Packung mit je sechs Masken aus der Apotheke holen können. Für insgesamt 34 Millionen Versicherte hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) diese Masken vorgesehen. Pro Packung muss lediglich eine Zuzahlung von 2 Euro geleistet werden. Da die Gutscheine fälschungssicher sein mussten, hatte der Minister die Bundesdruckerei damit beauftragt, die Coupons für die Kassen zu erstellen. Bei dieser logistischen Mammutaufgabe gab es bereits Verzögerungen und anscheinend auch Fehlsendungen, wie der derzeitige rege Austausch in den sozialen Netzwerken nahelegt. Die Pharmazeutische Zeitung hat bei den Kassen nachgefragt, wie es passieren kann, dass Masken-Gutscheine beispielsweise bei gesunden Kindern landen können?
Die Barmer gibt zu, dass es tatsächlich Rückmeldungen von Versicherten gab, die zunächst glaubten, eigentlich keinen Anspruch auf die Atemschutz-Masken zu haben. Doch die Missverständnisse konnten offenbar schnell aus dem Weg geräumt werden. »Unter anderem mit der Erläuterung zu den Hintergründen der Datenselektion konnten wir den Personen entsprechend erklären, dass es sich nicht um eine falsche Zusendung handelt«, so ein Sprecher zur PZ. Ansonsten habe es bei der Datenselektion keine Probleme gegeben. Neben den definierten Altersgruppen seien ausschließlich die in der Verordnung genannten Erkrankungen und Risikofaktoren in die Datenselektion einbezogen worden, heißt es. Kinder könnten aber unter Umständen auch zu den Risikogruppen gehören, zum Beispiel mit der Diagnose Asthma bronchiale. Grundsätzlich zählten zu den Anspruchsberechtigten auch Personen, die im definierten Analysezeitraum nur ein einziges Mal eine entsprechende Diagnose erhalten hätten. »Im Falle der Datenselektion zur Ermittlung der Risikogruppen kann es also sein, dass die Diagnose zwar einmalig gestellt wurde, das Kind beziehungsweise die Person aber inzwischen wieder gesund ist«, so der Barmer-Sprecher.