Pharmazeutische Zeitung online
Bürgertests in Apotheken

Beauftragung & Abrechnung der Gratis-Tests in den einzelnen Ländern

Sonderweg über Rechenzentren: Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit Dienstag einen entsprechenden Rahmenvertrag, sagte Carsten Pelzer, Geschäftsführer des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern der PZ. Damit werden die Apotheken ebenfalls zentral beauftragt. Einen Sonderweg geht Mecklenburg-Vorpommern bei der Abrechnung. »Die Abrechnung werden wir mit der KV ebenfalls vertraglich so regeln, dass die Rechenzentren diese Aufgabe für ihren Kunden gesammelt übernehmen können, wenn sie das möchten. Eine individuelle Registrierung wird in diesem Fall nicht notwendig sein«, so Pelzer. Damit könnten die Apotheken die Anzahl der durchgeführten Tests einmal monatlich an ihre Rechenzentren weiterleiten, diese würden die Informationen dann an die KV übermitteln. Dazu ist der Verband Pelzer zufolge aktuell in Gesprächen mit dem Rechenzentrum NARZ/AVN, inwiefern dieser Weg machbar ist. Andere Rechenzentren sollen dann ebenfalls diese Möglichkeit erhalten, sofern sie dies möchten. Diese Möglichkeit soll zudem etwas günstiger sein, erklärte Pelzer. Denn die KVen dürfen laut Verordnung 3,5 Prozent des Gesamtbetrags der Abrechnungen abzüglich der Sachkosten bei Nicht-Mitgliedern als Verwaltungskostensatz einbehalten.

Niedersachsen: Allgemeine Beauftragung für Mitgliedsapotheken

Einen Rahmenvertrag mit der Wirkung zum 5. März vereinbarte auch der Landesapothekerverband Niedersachsen mit dem Land Niedersachsen, heißt es in einem Rundschreiben des LAV an seine Mitglieder. Damit können die Mitgliedsapotheken mit Sitz im Bundesland diesem Vertrag beitreten und die kostenlosen Tests durchführen. Mit der Beitrittserklärung ist die Beauftragung erfolgt. Eine Sprecherin des LAV sagte der PZ zudem, dass der Rahmenvertrag sowohl die kostenlosen Bürgertests als auch Antigentests unter anderem für Kontaktpersonen sowie PCR-Tests umfasst. Logisch wäre, dass Apotheken, die nicht im Verband Mitglied sind, individuell vom Gesundheitsamt beauftragt werden. Für die Abrechnung müssen sich die testenden Apotheken bei der KV Niedersachsen registrieren.

In Nordrhein-Westfalen gibt es zunächst ein befristetes Verfahren, das alle Apotheken befähigt, die kostenlosen Tests anzubieten, heißt es in einem Sonderrundschreiben des Apothekerverbands Nordrhein. Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf hat dafür eine Allgemeinverfügung erlassen, damit können die Apotheken bis zum 15. März 2021 die Tests anbieten und vorerst selbst dokumentieren und abrechnen. Allerdings sollen sich die Apotheken bis zum 19. März 2021 mit einem Antrag an die zuständige Gesundheitsbehörde wenden, um eine offizielle Test-Beauftragung zu erhalten. Dabei entfällt die Prüfung der Mindestanforderungen. Zudem erhalten die Apotheker eine Anschubfinanzierung und eine monatliche Pauschale von jeweils 1000 Euro. Dies will das Land NRW zusätzlich zur Vergütung, die der Bund finanziert, in Aussicht stellen. Für die Abrechnung sollen sich die Apotheken bei der jeweiligen KV anmelden.

Seite<1234>

Mehr von Avoxa