Abrechnung für Corona-Tests teilweise wieder möglich |
Bei der Abrechnung der Coronavirus-Tests/Bürgertests gelten seit einigen Wochen neue Regeln. Die Umstellung sorgte dafür, dass die Tests vom Juli bislang noch nicht abgerechnet werden konnten. / Foto: Fotolia /pure-life-pictures
Viele Apotheken warten derzeit noch auf die Möglichkeit Coronavirus-Tests, die sie im Juli durchgeführt haben, auch abrechnen zu können. In einigen Bundesländern mussten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aufgrund der Änderungen der Coronavirus-Testverordnung ihre Systeme zur Abrechnung umstellen. Betroffen waren vor allem Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und Thüringen.
Zumindest in Baden-Württemberg und Bayern können Apotheken und Teststellen nun allerdings wieder die Juli-Tests über die KVen abrechnen. Die KV Baden-Württemberg informiert auf ihrer Website: »Wir haben unsere Abrechnungslogik an die grundlegend geänderten Vorgaben angepasst. Tests ab Monat Juli 2021 können Sie ab sofort im Abrechnungsportal eintragen!«
Auch die KV Bayern informiert, dass ab sofort die Abrechnung für die Juli-Tests wieder möglich ist. Beide KVen erklären, dass die Änderungen vor allem die Kontrollmechanismen für Bürgertests betreffen. Neu sei weiterhin, dass alle Zahlen mit Tätigkeitsort zu übermitteln sind. Wer Tests im öffentlichen Auftrag durchführe, muss die ÖGD-ID (Öffentlicher Gesundheitsdienst-ID) angeben, die das Gesundheitsamt vergibt.
In Hessen soll die Abrechnung zu Beginn der kommenden Woche wieder funktionieren, erklärte ein Sprecher der KV Hessen auf Nachfrage der PZ. Anmeldung und Registrierung sei jetzt schon wieder möglich. Und in Thüringen sollen ab nächster Woche die neuen Registrierungsformulare verschickt werden, sagte eine Sprecherin der KV Thüringen der PZ.
In Sachsen hat sich hierzu bislang aber noch nichts getan. Die KV Sachsen informiert immer noch auf ihrer Webseite, dass die Abrechnung im September nachgeholt werden soll.
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