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Bürgertests in Apotheken

Beauftragung & Abrechnung der Gratis-Tests in den einzelnen Ländern

Die kostenlosen Schnelltests sollen eigentlich seit Montag auch in Apotheken angeboten werden. Allerdings sind noch viele Fragen zur Organisation offen. Die Bundesländer gehen Recherchen der PZ zufolge verschiedene Wege bei der diesbezüglichen Beauftragung und Abrechnung. Mal beauftragen sie testende Apotheken direkt, anderswo müssen sich die Apotheker individuell um die Beauftragung kümmern. Mecklenburg-Vorpommern möchte zudem die Rechenzentren einbeziehen.
Charlotte Kurz
10.03.2021  18:00 Uhr

Berlin: Keine Beauftragung, aber Zertifizierung

In Berlin gibt es zwar keine allgemeine Beauftragung der Apotheken durch das Land. Apotheken, die die Tests jedoch anbieten wollen, können sich über die  Website testen-lernen.de registrieren und dort als Teststelle zertifizieren lassen. Mit dieser Anerkennung dürfen sich die Apotheken dann »To Go-Teststelle« nennen und können die Abrechnungen über die KV Berlin regeln, so ein Sprecher des Berliner Apothekervereins. Weiter erklärte der Sprecher, dass der Apothekerverein der Senatsverwaltung ebenfalls den Vorschlag gemacht hatte, über die Rechenzentren abzurechnen. Dazu gebe es bislang jedoch noch keine Einigung.

Bislang keine allgemeine Beauftragung in fünf Ländern

Auch in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen gibt es bislang keine zentrale Beauftragung vonseiten des jeweiligen Bundeslands. Damit wird jede Apotheke individuell vom Landkreis beziehungsweise vom Gesundheitsamt beauftragt. Ein Sprecher des Apothekerverbands Brandenburg sagte der PZ, dass es derzeit in Brandenburg unterschiedliche Situationen gebe. Manche Landkreise würden sehr proaktiv auf die Apotheken zugehen, um diese für die Testungen zu beauftragen. Mit anderen Gesundheitsämtern sei die Kontaktaufnahme eher schwierig. Bezüglich der Abrechnung arbeite die KV zudem noch an der Umsetzung.

Ein Pressesprecher der Gesundheitssenatorin in Bremen erklärte der PZ, dass das Land sowohl mit der KV als auch mit der Apothekerkammer im Austausch stehe. »Es haben sich auch bereits die ersten Apotheken bereit erklärt, die Tests durchzuführen. Diese werden dann von uns mit der Durchführung individuell betraut werden.« Auch in Hamburg gibt es noch keine genauen Details zur Abrechnung. Ena Meyer-Bürck, die Geschäftsführerin der Apothekerkammer Hamburg, sagte der PZ: »Wir gehen jedoch davon aus, dass es eine Information für die betreffenden Leistungserbringer in den nächsten Tagen von der KV Hamburg geben wird.«

In Thüringen steht der Thüringer Apothekerverband ebenfalls noch mit dem Gesundheitsministerium und der KV Thüringen in Kontakt. Allerdings gibt es Stand heute »keinen Konsens für einen Rahmenvertrag oder eine allgemeine Beauftragung von Apotheken durch das Land«, sagte Alexander Schneeberg, Geschäftsführer des Thüringer Apothekerverbands der PZ. Einzelne Apotheken hätten jedoch eine entsprechende Beauftragung durch zuständige Gesundheitsämter erhalten und böten die Bürgertests bereits an.

In Sachsen-Anhalt ist es noch ungewiss, wie die Beauftragung erfolgen wird. »Aktuell laufen Gespräche mit Sachsen-Anhalts Apothekerinnen und Apothekern, mit der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt und dem Landesapothekerverband«, heißt es in einer Pressemitteilung des Sozialministeriums in Magdeburg vom Montag. Die PZ fragte auch bei Verband und Kammer nach, erhielt bislang jedoch noch keine Rückmeldung.

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Hinweis der Redaktion: Der Artikel wurde am 12. März 2021 aktualisiert.

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