| Jennifer Evans |
| 11.09.2026 14:30 Uhr |
Dass sich Apotheken durch weitere Leistungen positionieren müssen, sieht auch Michael Jung so. Der Bereichsleiter Recht bei der ABDA warf einen juristischen Blick auf die aktuellen Veränderungen im Apothekenbereich – sowohl national als auch auf europäischer Ebene. »Man muss in Brüssel dabei sein.« Darauf wies er mit Blick auf die EU-Pharmareform hin, in der es unter anderem um Versorgungsengpässe, Werbevorschriften, elektronische Packungsbeilagen, Wiederabgabe von Arzneimitteln und Verschreibungspflicht für antimikrobielle Arzneimittel geht.
Beim Thema Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) hob Jung einige Aspekte mit Beigeschmack hervor. Zum Beispiel, dass der GKV-Preis für pharmazeutische Dienstleistungen für Selbstzahler nicht bindend ist. »Man kann also als Apotheke da selbst kalkulieren, aber sollte auf jeden Fall den Kunden gegenüber transparent sein«, betonte er. Schließlich gehe es um Vertrauen.
Dieses könnte ebenso auf dem Spiel stehen, wenn bei der im ApoVWG vorgesehenen venösen Blutabnahme Apotheken am Ende zwar die Werte ihrer Patientinnen und Patienten vorliegen haben, aber keine Diagnose stellen dürfen. Ähnliche Szenarien für einen Vertrauensverlust sieht Jung, wenn künftig PTA unter bestimmten Voraussetzungen zeitweise den Betrieb aufrechterhalten dürfen, wenn die Apothekenleitung abwesend ist. »Einige Dinge werden dann rechtlich nicht möglich sein«, so Jung. Das eingeschränkte Angebot müsse ein Apothekenleiter dann wiederum den Kunden kommunizieren.
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind aber nicht die einzige Situation, in der eine Apotheke ihr Vertrauen verspielen kann. Ein Cybercrime-Vorfall ist ebenfalls rufschädigend. Welche Angriffsformen aus dem Netz es gibt, wie sich Betriebe vor solchen Attacken wie Datenveränderung, PC-Sabotage, Ausspähen oder Erpressung schützen können und wie betroffene Offizinen im Ernstfall reagieren sollten, berichtete Kriminalkommissar Vincent Kums vom Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt.
Derzeit passieren Zugriffe meist mithilfe von Ransomware, häufig sitzen die Täter im Ausland. Nach Angaben des Kriminalkommissars richten sich etwa 90 Prozent dieser Angriffe gegen kleine und mittlere Unternehmen. Und allein in Deutschland kamen bereits rund 100 verschiedene Ransomware-Varianten zum Einsatz. Die häufigsten sind: Akira, SafePay und INC/Lynx.
Ziel sei entweder, Daten für die Wirtschaftsspionage abzuschöpfen, Lösegeld zu erpressen – oder beides, so Kums. Wer Opfer eines digitalen Betrugsdelikts wird, sollte laut Kums Strafanzeige erstatten. »Keine Angst, wir fahren nicht mit Blaulicht vor der Apotheke vor«, sagte er. Aber jede digitale Spur etwa auf eine IP-Adresse könne den Cybercrime-Ermittlungen helfen, andere Straftaten aufzuklären, bei denen bislang entscheidende Hinweise fehlten. Klar sein müsse man sich auch, dass man durch Geldzahlungen weitere Cybercrime-Attacken finanziere.
Die Risiken eines Cybercrime-Vorfalls lassen sich aber reduzieren, beispielsweise durch regelmäßige Software-Updates, Firewalls und Virenscanner. Zudem ist für alle Teammitglieder ein »verantwortungsvoller Umgang« mit Daten entscheidend. Wichtig ist demnach auch, E-Mail-Adressen früherer Mitarbeiter zu löschen. Besonders schwierig wird es, wenn die KI gefälschte Rechnungen mit dem Verweis auf eine neue IBAN erstellt. Oftmals seien diese kaum vom Original zu unterscheiden. Kums empfiehlt, Kontaktdaten und Ansprechpartner auf der Unternehmenswebsite gegenzuchecken.