Aus drei wird eins: Heute wurde formal der erste Schritt zur Fusion der drei Landesapothekerverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen vollzogen. / © Imago/ingimage
Nach rund drei Jahren Vorbereitung ist es nun so weit: Die Fusion der drei Landesapothekerverbände Thüringen (ThAV), Sachsen-Anhalt (LV-SAN) und Sachsen (SAV) zum Mitteldeutschen Apothekenverband (MAV) ist angelaufen. Die Zustimmung der einzelnen Mitgliederversammlungen (MV) vorausgesetzt, agiert für die bisherigen drei Verbände dann ein Großverband mit einer Stärke von rund 1320 Mitgliedern. Der MAV würde dann länderübergreifend die Interessen von rund 1800 Betriebsstätten vertreten.
Den Anfang machte heute Thüringen. In einer außerordentlichen Versammlung stimmten die Mitglieder der Verschmelzung in den Großverband zu – und zwar mit großer Mehrheit. Demnach haben in Thüringen von 44 abstimmungsfähigen Mitgliedern 97,5 Prozent für die Verschmelzung gestimmt (39 Ja-Stimmen). Formal haben sie dazu auch die Auflösung des ThaV beschlossen. Die Kolleginnen und Kollegen in Sachsen-Anhalt werden heute Abend über die Fusion abstimmen und damit ebenfalls formal die Auflösung ihres Landesapothekerverbands SAN einleiten.
Stefan Fink, Vorsitzender des ThAV, zeigte sich sehr erfreut: »Die Thüringer Mitglieder haben mit überwältigender Mehrheit für die Fusion gestimmt und setzen damit ein deutliches Zeichen, dass sie sich in dem größeren Mitteldeutschen Apothekenverband zukunftsfähig vertreten sehen. Sowohl im Bereich der Interessenvertretungen nach außen gegenüber Politik, Gesellschaft und Marktpartnern als auch nach innen durch eine zukünftig noch intensivere Mitgliederbetreuung.«
Beide Verbände verschmelzen dann mit dem Sächsischen Landesapothekerverband (SAV), der sich gleichzeitig in MAV umfirmiert. Die MV des SAV soll dazu am 19. August eine entsprechende Satzungsänderung auf den Weg bringen. Der Sitz des Mitteldeutschen Apothekenverbands wird in Leipzig in der Eilenburger Straße 3 sein. Der Standort wäre somit auch geografisch der Mittelpunkt. Die beiden anderen Geschäftsstellen sollen jedoch bestehen bleiben.