Die Verbandsstrukturen sollen klar und mit Länderproporz geregelt werden. Der Vorstand des MAV wird sich aus 13 Mitgliedern zusammensetzen: 5 aus Sachsen, 4 aus Thüringen und 4 aus Sachsen-Anhalt. Der Vorsitz wird jeweils mit einem Land besetzt. Der Vorstand soll alle vier Jahre per Direktwahl von der MV gewählt werden. Insgesamt soll die Delegiertenversammlung 33 Mitglieder haben: 13 Vorstandsmitglieder und 20 gewählte Delegierte. Die Geschäftsstelle in Leipzig soll laut Planung 29 Mitarbeiter haben.
Und warum statt einer einfachen Neugründung nun diese etwas komplizierter erscheinende Version der Verschmelzung mit Aufnahme? Das jetzige Konstrukt der Fusion – bei dem die Verbände Thüringen und Sachsen-Anhalt in den SAV aufgehen und dieser dann umfirmiert – hatte letztlich rein pragmatische Gründe. Bei einer kompletten Neugründung wäre eine wesentlich höhere Grunderwerbsteuer fällig geworden – dem Vernehmen nach geht es dabei um eine fünfstellige Summe.