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Finale Abstimmung
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Startschuss für Mitteldeutschen Apothekenverband

Aus drei wird eins: Der Startschuss für den neuen Mitteldeutschen Apothekenverband (MAV) ist gefallen. Der Thüringische Apothekerverband (ThaV) hat heute offiziell seine Verschmelzung in den neuen ostdeutschen Großverband beschlossen – den MAV. Ziel ist eine gebündelte strategische Wirkungskraft für die Interessen der Apotheken in Ostdeutschland.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 08.07.2026  16:50 Uhr
Datum Aktualisiert am 08.07.2026  20:00 Uhr

Nach rund drei Jahren Vorbereitung ist es nun so weit: Die Fusion der drei Landesapothekerverbände Thüringen (ThAV), Sachsen-Anhalt (LV-SAN) und Sachsen (SAV) zum Mitteldeutschen Apothekenverband (MAV) ist angelaufen. Die Zustimmung der einzelnen Mitgliederversammlungen (MV) vorausgesetzt, agiert für die bisherigen drei Verbände dann ein Großverband mit einer Stärke von rund 1320 Mitgliedern. Der MAV würde dann länderübergreifend die Interessen von rund 1800 Betriebsstätten vertreten.

Den Anfang machte heute Thüringen. In einer außerordentlichen Versammlung stimmten die Mitglieder der Verschmelzung in den Großverband zu – und zwar mit großer Mehrheit. Demnach haben in Thüringen von 44 abstimmungsfähigen Mitgliedern 97,5 Prozent für die Verschmelzung gestimmt (39 Ja-Stimmen). Formal haben sie dazu auch die Auflösung des ThaV beschlossen. Die Kolleginnen und Kollegen in Sachsen-Anhalt werden heute Abend über die Fusion abstimmen und damit ebenfalls formal die Auflösung ihres Landesapothekerverbands SAN einleiten.

Auflösung und Verschmelzung

Stefan Fink, Vorsitzender des ThAV, zeigte sich sehr erfreut: »Die Thüringer Mitglieder haben mit überwältigender Mehrheit für die Fusion gestimmt und setzen damit ein deutliches Zeichen, dass sie sich in dem größeren Mitteldeutschen Apothekenverband zukunftsfähig vertreten sehen. Sowohl im Bereich der Interessenvertretungen nach außen gegenüber Politik, Gesellschaft und Marktpartnern als auch nach innen durch eine zukünftig noch intensivere Mitgliederbetreuung.«

Beide Verbände verschmelzen dann mit dem Sächsischen Landesapothekerverband (SAV), der sich gleichzeitig in MAV umfirmiert. Die MV des SAV soll dazu am 19. August eine entsprechende Satzungsänderung auf den Weg bringen. Der Sitz des Mitteldeutschen Apothekenverbands wird in Leipzig in der Eilenburger Straße 3 sein. Der Standort wäre somit auch geografisch der Mittelpunkt. Die beiden anderen Geschäftsstellen sollen jedoch bestehen bleiben. 

Bündelung der Kräfte

Die Idee zur Fusion der drei Verbände in einen mitteldeutschen Großverband wurde seit 2022 vorangetrieben. Vor dem Hintergrund des tiefgreifenden Wandels sowohl demografisch als auch berufspolitisch wollten die Verbände sich anpassen und ihre Kräfte synergetisch bündeln. »Es gibt immer mehr zu tun, gleichzeitig gibt es immer weniger Apotheken«, brachte ThaV-Geschäftsführer Alexander Schneeberg im Vorfeld bei einer Infoveranstaltung zum Thema die Lage auf den Punkt. Darauf wollte man strategisch reagieren.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit

Die Organisations- und Gremienstruktur, die Satzung sowie die organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den MAV haben die Vorstände aller drei Verbände partnerschaftlich erarbeitet. Unterstützung erhielten sie dabei von einer auf Fusionen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei und einer Steuerberatungsgesellschaft.

Die drei Verbände haben viele Gemeinsamkeiten. Sie haben eine gemeinsame ostdeutsche Geschichte, vertreten jeweils Flächenländer und haben mit ähnlichen Patientenstrukturen zu tun. Sie machen ähnliche Fortbildungen, unterzeichnen ähnliche Rahmenverträge mit den Kassen. Hier will man künftig Kräfte bündeln: weniger Aufwand in Verwaltungsgremien, weniger Verwaltung, Verbesserung des Leistungsportfolios. Gleichzeitig erhofft man sich auch, in einem größeren Mitgliederpool wieder mehr Apothekerinnen und Apotheker für ein Ehrenamt im Verband begeistern zu können.

»Wenn du gut sein willst, musst du starke Strukturen schaffen«, sagte Schneeberg im Vorfeld. Grundsätzlich soll die Fusion und die Entstehung eines Großverbands mehr berufspolitische Stärke und Durchsetzungskraft bringen. Die Interessen der Mitglieder in allen drei Bundesländern sollen gleichermaßen gewahrt bleiben, aber eben unter einem Dach vertreten werden.

Ausblick: Ende März 2027 Wahl der neuen Gremien

Wie geht es nun weiter? Nach der formal durch die Mitgliederversammlungen beschlossenen Verschmelzung soll bis zum 31. August die Anmeldung beim Vereinsregister erfolgen. Nach der offiziellen Eintragung des MAV, die bis spätestens Ende 2026 vollzogen sein dürfte, soll dann bis Ende März 2027 die Wahl der neuen MAV-Gremien erfolgen.

Die Mitgliedschaften in den einzelnen Verbänden werden automatisch in den MAV überführt. Bis die Mitgliederversammlung des MAV über eine neue Beitragsordnung beschlossen hat, sollen die bisherigen Beitragsordnungen der Verbändepartner in Kraft bleiben. Bis Ende 2027 sollen dann auch alle Geschäftsstellenprozesse angeglichen sein, sodass der MAV ab 2028 vollumfänglich durchstarten kann.

Klare Verbandsstrukturen mit Länderproporz

Die Verbandsstrukturen sollen klar und mit Länderproporz geregelt werden. Der Vorstand des MAV wird sich aus 13 Mitgliedern zusammensetzen: 5 aus Sachsen, 4 aus Thüringen und 4 aus Sachsen-Anhalt. Der Vorsitz wird jeweils mit einem Land besetzt. Der Vorstand soll alle vier Jahre per Direktwahl von der MV gewählt werden. Insgesamt soll die Delegiertenversammlung 33 Mitglieder haben: 13 Vorstandsmitglieder und 20 gewählte Delegierte. Die Geschäftsstelle in Leipzig soll laut Planung 29 Mitarbeiter haben.

Und warum statt einer einfachen Neugründung nun diese etwas komplizierter erscheinende Version der Verschmelzung mit Aufnahme? Das jetzige Konstrukt der Fusion – bei dem die Verbände Thüringen und Sachsen-Anhalt in den SAV aufgehen und dieser dann umfirmiert – hatte letztlich rein pragmatische Gründe. Bei einer kompletten Neugründung wäre eine wesentlich höhere Grunderwerbsteuer fällig geworden – dem Vernehmen nach geht es dabei um eine fünfstellige Summe.

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