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Impfverordnung

Apotheken können jetzt offiziell gegen Covid-19 impfen

Apotheken können nun Covid-19-Impfstoffe beziehen und Impfungen durchführen. Die rechtlichen Details treten am morgigen Dienstag in Kraft. Allerdings müssen Apotheken einige Nachweise erbringen, um die Impfstoffe auch bestellen zu dürfen. Für die Impfungen erhalten die Pharmazeuten die gleiche Vergütung wie die Ärzte. Zudem tritt auch eine Überarbeitung der Testverordnung in Kraft. Damit dürfen Apotheken auch PCR-Tests ohne Laboranalyse durchführen.
Charlotte Kurz
10.01.2022  17:34 Uhr

Apotheken werden künftig auch für PCR-Tests vergütet

Auch die Coronavirus-Testverordnung wird angepasst. Für die Apotheken ist dabei wichtig, dass sie künftig auch sogenannte PoC-NAT-Tests komplett vom Abstrich bis zur Analyse in der Offizin durchführen können und dafür vergütet werden. Mit diesen PCR-Tests wird auf die zeitaufwändige Analyse im Fremdlabor verzichtet, mit einem mobilen Testgerät können die Zyklen in mehreren Stunden analysiert werden. Für diese Tests erhalten die Apotheker künftig je Testung 30 Euro. Die ABDA hatte in einer Stellungnahme offenbar ohne Erfolg bemängelt, dass diese Vergütungssumme aufgrund der hohen Kosten der Testsysteme viel zu niedrig angesetzt sei.

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