Apotheken erhalten mehr Geld für Impfstoff-Abgabe |
Künftig sollen die Apotheken für die Bereitstellung und Abgabe der Covid-19-Impfstoffe an die Ärzte 15 Prozent mehr Honorar erhalten. / Foto: Imago Images/Joerg Boethling
Erst Anfang Juni hatte es ein Update der Coronavirus-Impfverordnung gegeben. Darin war die Vergütung der Apotheken und des pharmazeutischen Großhandels für die Abgabe und die Belieferung der Coronavirus-Impfstoffe neu geregelt worden. Der Großhandel erhielt im Juni eine Vergütung von 8,60 Euro pro Durchstechflasche, diese sollte dann zum 1. Juli auf 7,45 Euro abgesenkt werden. Bei den Apotheken war für die Abgabe von Impfstoffen an die Betriebsärzte eine gestaffelte Honorierung festgeschrieben worden. Für die Abgabe von bis zu 100 Vials pro Monat und Arzt gibt es 6,58 Euro plus Umsatzsteuer je Durchstechflasche. Ab dem 101. Fläschchen sind es nur noch 4,28 Euro, ab dem 151. Vial sinkt die Vergütung auf 2,19 Euro ab. Nicht geändert worden war jedoch die Grundvergütung für die Abgabe der Impfstoffe für den Praxisbedarf, die nach wie vor bei 6,58 Euro liegt. Die ABDA hatte dies als zu niedrig kritisiert und eine deutliche Erhöhung auf 18,08 Euro je Vial gefordert. Grundlage der Forderung war eine Umfrage der ABDA unter Apotheken zur Bemessung des tatsächlichen Arbeitsaufwands, um die das Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gebeten hatte.
Nun soll die Erhöhung also kommen, wenn auch bei weitem nicht in der von der ABDA geforderten Höhe: Laut Entwurf zur zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung plant das BMG eine Anhebung der Apothekenvergütung um rund 15 Prozent. Demnach sollen die Apotheken künftig 7,58 Euro pro Durchstechfläschchen erhalten. Bei der Abgabe an Betriebsärzte heißt das mit Blick auf die Vergütungsstaffelung dann 4,92 Euro ab dem 101. Vial statt der bisherigen 4,28 Euro. Ab dem 151. Fläschchen soll es 2,52 Euro statt 2,19 Euro geben. Um eine reibungslose Abrechnung der Apothekenvergütung zu gewährleisten, sollen die Erhöhungen laut Entwurf am 12. Juli 2021 in Kraft treten.
In der Begründung heißt es: Die ABDA habe dem BMG eine Aufstellung der tatsächlichen Aufwände übermittelt, die den Apotheken bei der Belieferung von Covid-19-Impfstoffen entstehen. »Um insbesondere den Aufwand der Apotheken besser zu vergüten, der notwendig ist, um eine zeitlich flexible Impfstoffbelieferung von Ärztinnen und Ärzten, auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten, zu gewährleisten, wird die Apothekenvergütung um 15 Prozent erhöht. Hierdurch können gegebenenfalls anfallende Überstundenzuschläge für das Apothekenpersonal besser finanziert werden.«
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.