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Covid-19-Impfstoffvergütung

Apotheken erhalten mehr Geld für Impfstoff-Abgabe

Für die Bereitstellung und Lieferung der Covid-19-Impfstoffe in die Arztpraxen und an die Betriebsärzte ist für die Apotheken eine Erhöhung der Vergütung um 15 Prozent vorgesehen. Das besagt ein Entwurf zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung.
Ev Tebroke
05.07.2021  12:04 Uhr

Erst Anfang Juni hatte es ein Update der Coronavirus-Impfverordnung gegeben. Darin war die Vergütung der Apotheken und des pharmazeutischen Großhandels für die Abgabe und die Belieferung der Coronavirus-Impfstoffe neu geregelt worden. Der Großhandel erhielt im Juni eine Vergütung von 8,60 Euro pro Durchstechflasche, diese sollte dann zum 1. Juli auf 7,45 Euro abgesenkt werden. Bei den Apotheken war für die Abgabe von Impfstoffen an die Betriebsärzte eine gestaffelte Honorierung festgeschrieben worden. Für die Abgabe von bis zu 100 Vials pro Monat und Arzt gibt es 6,58 Euro plus Umsatzsteuer je Durchstechflasche. Ab dem 101. Fläschchen sind es nur noch 4,28 Euro, ab dem 151. Vial sinkt die Vergütung auf 2,19 Euro ab. Nicht geändert worden war jedoch die Grundvergütung für die Abgabe der Impfstoffe für den Praxisbedarf, die nach wie vor bei 6,58 Euro liegt. Die ABDA hatte dies als zu niedrig kritisiert und eine deutliche Erhöhung auf 18,08 Euro je Vial gefordert. Grundlage der Forderung war eine Umfrage der ABDA unter Apotheken zur Bemessung des tatsächlichen Arbeitsaufwands, um die das Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gebeten hatte.

Nun soll die Erhöhung also kommen, wenn auch bei weitem nicht in der von der ABDA geforderten Höhe: Laut Entwurf zur zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung plant das BMG eine Anhebung der Apothekenvergütung um rund 15 Prozent. Demnach sollen die Apotheken künftig 7,58 Euro pro Durchstechfläschchen erhalten. Bei der Abgabe an Betriebsärzte heißt das mit Blick auf die Vergütungsstaffelung dann 4,92 Euro ab dem 101. Vial statt der bisherigen 4,28 Euro. Ab dem 151. Fläschchen soll es 2,52 Euro statt 2,19 Euro geben. Um eine reibungslose Abrechnung der Apothekenvergütung zu gewährleisten, sollen die Erhöhungen laut Entwurf am 12. Juli 2021 in Kraft treten.

In der Begründung heißt es: Die ABDA habe dem BMG eine Aufstellung der tatsächlichen Aufwände übermittelt, die den Apotheken bei der Belieferung von Covid-19-Impfstoffen entstehen. »Um insbesondere den Aufwand der Apotheken besser zu vergüten, der notwendig ist, um eine zeitlich flexible Impfstoffbelieferung von Ärztinnen und Ärzten, auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten, zu gewährleisten, wird die Apothekenvergütung um 15 Prozent erhöht. Hierdurch können gegebenenfalls anfallende Überstundenzuschläge für das Apothekenpersonal besser finanziert werden.«

Absenkung der Großhandelsvergütung

Die geplante Absenkung der Vergütung des pharmazeutischen Großhandels für die Belieferung der Apotheken mit Covid-19-Impfstoffen soll nun auf den 19. Juli 2021 verschoben werden.  »Um sicherzustellen, dass der weiterhin anhaltende große Bedarf an Covid-19-Impfstoffen zulässig gedeckt werden kann, ist eine Fortgeltung über den 30. Juni 2021 erforderlich. Es wird erwartet, dass ab dem 19. Juli 2021 eine Entspannung für den pharmazeutischen Großhandel eintritt, die eine Absenkung der Vergütung auf 7,45 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Durchstechflasche rechtfertigt«, heißt es in dem Referentenentwurf, der der PZ vorliegt.

Die geplante neue Verordnung soll rückwirkend zum 1. Juli gelten und einen Tag nach Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

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