ABDA fordert Vergütung von 18,08 Euro pro Vial |
Apotheken beliefern Arztpraxen seit Anfang April mit Covid-19-Impfstoffen. Dafür erhalten sie in den Augen der ABDA aber zu wenig Geld. / Foto: Imago Images/Joerg Boethling
Ab dem 7. Juni soll eine aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung gelten, das sieht ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor. Darin wird nun erstmalig die Einbindung der Betriebsärzte in die Covid-19-Impfkampagne geregelt. Und: Die Priorisierung bei den Covid-19-Impfungen fällt am selben Tag. Gleichzeitig soll auch die Apotheken-Vergütung für die Verteilung und Bestellung der Impfstoffe angepasst werden. Die PZ hatte bereits vergangene Woche über die Pläne des BMG berichtet, die Vergütung für die Impfstoffe, die Apotheken für Betriebsärzte ordern, mengenmäßig zu staffeln. Ab dem 101. abgegebenem Vial soll es so keine 6,58 Euro mehr pro Vial sondern nur noch 4,28 Euro zuzüglich Umsatzsteuer geben. Und ab dem 151. Vial sollen es dann nur noch 2,19 Euro netto sein.
Dass die Privat- und Betriebsärzte nun in die Impfkampagne mit einsteigen und insbesondere, dass diese Mediziner ihre Impfstoffe wie die Vertragsärzte auch über den pharmazeutischen Großhandel und die öffentlichen Apotheken beziehen, begrüßt die ABDA in einer Stellungnahme. Auch die »Sinnhaftigkeit einer Staffelung der Apothekenvergütung« bei der Versorgung der Betriebsärzte kann sie nachvollziehen. Allerdings pocht sie erneut darauf, die Vergütungshöhe für Apotheken anzupassen. Denn: Die derzeit gültigen 6,58 Euro netto für Vertrags- und Privatärzte will das BMG im aktuellen Referentenentwurf nicht antasten. Die ABDA fordert jedoch mehr als 18,08 Euro netto pro Impf-Vial. Diese Summe ergebe sich auf Basis der Aufstellung des tatsächlichen Aufwands der Apotheken, die die ABDA an das BMG vergangene Woche übermittelt hatte. Die Grundlage für diese Aufstellung ist eine Apotheken-Umfrage, die anhand von Fragebogen in den Mitgliedsorganisationen durchgeführt wurde. Die Apotheker fordern damit nicht nur eine entsprechende Anpassung des Honorars, sondern auch »einen Ausgleich der Unterdeckung aus der Vergangenheit«.
Bezüglich der Staffelung bei der Impfstoff-Bestellung für Betriebsärzte regt die ABDA an, die Staffelung pro beliefertem Arzt gelten zu lassen. Denn der Aufwand für die Apotheke sei abhängig von der arztbezogenen Bestellung beziehungsweise Auslieferung. Konkret fordert die ABDA, dafür in den entsprechenden Paragrafen der Verordnung die Formulierung »pro Leistungserbringer« zu schreiben, damit die Staffelung nur pro Arzt und nicht insgesamt für alle Betriebsärzte gelte.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.