Apotheken bleiben sechs Wochen für die Erstattung |
Sollten die Apotheken am Ende mehr als 16 Millionen Euro geltend machen, muss der DAV die Ansprüche der Offizinen anteilig kürzen. Tatsächlich gilt das aber als unwahrscheinlich. Im BMG war man zuletzt davon ausgegangen, dass nur rund 60 Prozent der insgesamt etwa 14.000 Einzel-/Hauptapotheken die Erstattung überhaupt in Anspruch nehmen. Hinzu könnten demnach rund 60.000 Euro Verwaltungskosten beim DAV kommen, die ebenfalls aus den Bundesmitteln gedeckt werden sollen.
Dass die Bundesregierung den Apotheken überhaupt eine Entschädigung für liegengebliebene Dosen gewährt, hat auch mit der sogenannten nationalen Reserve zu tun. So hatte der Bund im vergangenen Herbst ganze 6 Millionen Dosen Grippeimpfstoff aus eigenen Mitteln gekauft und in den Markt gebracht. Viele dieser Vakzine waren schließlich in den Apotheken zum Ladenhüter verkommen. Auch für diesen Herbst hat der Bund erneut eine eigene Reserve beschafft.
Die Verordnung wird am morgigen Dienstag offiziell in Kraft treten. Dann ist der Deutsche Apothekerverband am Zug, die weiteren Rahmenbedingungen festzulegen. Erst danach kann die eigentliche Abwicklung beginnen.