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Liegengebliebene Grippeimpfstoffe

Apotheken bleiben sechs Wochen für die Erstattung

Das Warten hat ein Ende: 16 Millionen Euro stellt der Bund ab sofort für die Rückerstattung der liegengebliebenen Grippeimpfstoffe aus der vergangenen bereit. Nun muss der Deutsche Apothekerverband das Verfahren im Detail festlegen. Danach bleiben den Offizinen insgesamt sechs Wochen Zeit, um ihre Ansprüche zu stellen.
Stephanie Schersch
04.10.2021  16:30 Uhr
Apotheken bleiben sechs Wochen für die Erstattung

Die vergangene Grippesaison dürfte vielen Apotheken immer noch als eine Art Zerreißprobe in Erinnerung sein. Impfstoffe fehlten gleich zu Beginn, weil der Ansturm auf die Praxen Pandemie-bedingt riesig war. Im Spätherbst kamen dann endlich größere Mengen Vakzine in den Markt, für die es dann allerdings schon keine Abnehmer mehr gab. Inzwischen nämlich hatten viele Menschen das Interesse an einer Impfung schlichtweg wieder verloren.

Am Ende blieben in vielen Apotheken Grippeimpfstoffe zurück, auf rund 10 Millionen Euro wurde der finanzielle Verlust der Offizinen geschätzt. Bis heute war nicht ganz klar, was mit diesen liegengebliebenen Dosen geschieht. Zwar hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Apothekern bereits Anfang März eine Art Entschädigung in Aussicht gestellt. Konkret wurde man dort allerdings über Wochen hinweg nicht. Ende August schließlich legte das BMG den Entwurf für eine Verordnung zur Rückabwicklung der Impfstoffe vor, die am heutigen Montag nun im Bundesanzeiger erschienen ist.

DAV muss Nachweise bestimmen

Demnach stellt der Bund insgesamt 16 Millionen Euro zur Verfügung, um Apotheken nicht abgegebene Dosen zu erstatten. Das Geld soll über den Nacht- und Notdienstfonds (Nanofo) zu den Offizinen gelangen. Noch in dieser Woche wird das BMG nach Informationen der PZ den Deutschen Apothekerverband (DAV) als Betreiber des Nanofo offiziell mit dieser Aufgabe betrauen. Unter welchen Voraussetzungen die Mittel ausgezahlt werden, soll dann wiederum der DAV festlegen können. So ist derweil etwa noch unklar, welchen Nachweis die Apotheken über liegengebliebene Dosen vorzeigen müssen.

Hat der Apothekerverband die Rahmenbedingungen offiziell benannt, bleiben den Offizinen sechs Wochen, um ihre Anträge zu stellen. Welche Summe die Apotheken geltend machen können, hängt von der Anzahl der eingelagerten Dosen und dem individuellen Einkaufspreisen ab. Beide Beträge werden miteinander multipliziert und das Produkt beim DAV angemeldet. Der Verband rechnet schließlich die Beträge aller Apotheken zusammen und leitet das Ergebnis an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weiter. Das wiederum zahlt den Gesamtbetrag, maximal aber 16 Millionen Euro, an den Nacht- und Notdienstfonds aus, der die Gelder schließlich an die einzelnen Apotheken verteilt.

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