Apotheken erhalten 16 Millionen Euro für Grippeimpfstoffe |
Rund 1 Million Grippeimpfstoffdosen aus der vergangenen Saison sollen nach PZ-Informationen noch in den Apotheken lagern. Nun gibt es endlich eine Lösung zur Rückerstattung. / Foto: Getty Images/TEK IMAGE/SCIENCE PHOTO LIBRARY
Während in diesen Tagen die ersten Grippeimpfstoffe der kommenden Impfsaison in den Apotheken eintreffen, gab es seit einiger Zeit Ärger rund um die Impfstoffe der vergangenen Saison. Denn weiterhin sitzen die Apotheken auf Impfstoffdosen, die der Bund bestellt hatte, die aber nicht mehr verimpft werden können. Rund 1 Millionen Dosen sollen es bundesweit sein – im Wert von satten 10 Millionen Euro. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte deshalb Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) über mögliche Rückerstattungen geführt. Bislang vergebens: Während der Großhandel die bei ihm lagernden Dosen an die Hersteller dem Vernehmen nach zurückgeben konnte und somit auch ausgezahlt wurde, gab es für die Apotheken keine Lösung.
Das ändert sich jetzt. Der PZ liegt der erste Entwurf einer Grippeimpfstoffrückerstattungsverordnung vor. Darin erklärt das BMG zunächst, warum nicht alle vom Staat beschafften Dosen verimpft wurden: »Die zeitlich gestreckte Auslieferung der Grippeimpfstoffe, Doppelbestellungen von Ärztinnen und Ärzten sowie nicht wahrgenommene Impftermine führten jedoch dazu, dass nicht alle an Apotheken gelieferte Impfstoffdosen zur Verimpfung an Arztpraxen abgeben werden konnten.« Weil die Präparate für die anstehende Grippesaison nicht mehr in Frage kommen, müssten die Apotheken nun vergütet werden. Konkret heißt es: »Mit der vorliegenden Verordnung erhalten Apotheken die Möglichkeit, sich Kosten für nicht abgegebene saisonale Grippeimpfstoffe für die Grippesaison 2020/2021 erstatten zu lassen. Hierfür werden einmalig bis zu 16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.«
Die Höhe der Rückerstattung pro Apotheke richtet sich nach der Menge der nicht abgegebenen Dosen. Und weiter: »Sofern der Gesamtbetrag, der von den Apotheken geltend gemacht wird, den genannten Betrag übersteigt, wird der Rückerstattungsbetrag je Apotheke anteilig gekürzt.« Die Abwicklung der Rückerstattungen soll über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV geschehen. Laut § 20a des Apothekengesetzes hat der Verordnungsgeber die Möglichkeit, den Fonds mit Aufgaben zu betrauen. Das Nähere zur Abwicklung darf das BMG gegenüber dem DAV festlegen, heißt es weiter. Klar ist aber, dass der DAV dem Bundesamt für soziale Sicherung den Gesamtbetrag der geforderten Summe mitteilen soll. Die Behörde überweist den Betrag an den DAV-Fonds und dieser schüttet an die Apotheken aus.
Anzunehmen ist also, dass die Apotheken die liegengebliebenen Dosen per Sonderbeleg beim Nacht- und Notdienstfonds abrechnen können. Wann dieses Verfahren starten kann, ist allerdings unklar. Dazu muss zunächst die Verordnung in Kraft treten.
Der DAV wertet den Verordnungsentwurf als »das richtige Signal«. »Mit der Verordnung setzt die Politik nun das richtige Signal, denn auch in der kommenden Grippesaison 2021/2022 werden Impfungen im Umfeld der Corona-Pandemie wichtiger denn je sein«, heißt es in einem ersten Statement des DAV-Vorsitzenden Thomas Dittrich. Eine detailliertere Stellungnahme will der Verband nach eigenen Angaben bis zum 27. August abgeben.