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Aktuelle Grippesaison

AVNR fordert Entschädigung für liegengebliebene Grippe-Impfstoffe

Weil sich abzeichnet, dass in vielen Apotheken auch in dieser Saison viele bevorratete Grippe-Impfstoffdosen liegenbleiben und verfallen, fordert der Apothekerverband Nordrhrein (AVNR) eine erneute Entschädigung vom Bund. 
Cornelia Dölger
25.02.2022  11:30 Uhr
AVNR fordert Entschädigung für liegengebliebene Grippe-Impfstoffe

Die Versorgung mit Grippeimpfstoffen birgt für Apotheker immer wieder auch ein finanzielles Risiko. Regelmäßig bleiben sie zum Ende einer Grippesaison auf vorbestellten – und vorfinanzierten – Dosen sitzen. Dies sieht der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) auch für die aktuelle Saison auf die Apotheken zukommen. Mindestens 40.000 Grippeimpfstoffdosen, die in den Apotheken an Rhein und Ruhr lagerten, drohe demnächst der Verfall, warnte der Verband am heutigen Freitag. Bundesweit sei ein ähnliches Bild zu vermuten. Deshalb, so der AVNR, solle der Bund die Apotheker wie schon für die vergangene Saison auch jetzt finanziell entschädigen.

Allein die per Blitzumfrage unter 500 Apotheken im AVNR-Gebiet erfassten 40.000 Dosen hätten einen Wert von mindestens 500.000 Euro, schreibt der AVNR. Weil an der aktuellen Erhebung allerdings nur knapp 25 Prozent aller Offizinen in der Region teilgenommen hätten, sei unterm Strich mit einer deutlichen höheren Menge an bevorrateten Dosen auszugehen, denen alsbald der Verfall drohe. Im gesamten Bundesgebiet dürfte sich ein ähnliches Bild abzeichnen, vermutet der AVNR. »Nun droht den Apotheken, die bei der notwendigen Bevorratung in finanzielle Vorleistung getreten sind, dass sie auf den hohen Kosten sitzen bleiben«, warnt der Verband.

Für die Saison 2020/21 hatten die Apotheken für liegengebliebene Grippeimpfstoffeinsgesamt sieben Millionen Euro als Entschädigung erhalten – nachdem sie lange für einen solchen Ausgleich gekämpft hatten. Auch Hersteller und Großhändler konnten zumindest einen Teil der Dosen rückabwickeln. Für die aktuelle Saison, die in wenigen Wochen endet, fordert der AVNR nun ein ähnliches Entgegenkommen seitens des Bundes.

Apotheken müssen versorgen, können Vakzine aber meist nicht retournieren

Die Apotheken müssten bei der Versorgung mit Grippeimpfstoffen in finanzielle Vorleistung treten, um ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen, betonte der AVNR. Anders als bei anderen Arzneimitteln gebe es aber kaum Möglichkeiten die Impfstoffe zu retournieren, da die Grippeimpfstoffe nur für diese Saison nutzbar sind. »Die Vorratslagerhaltung der Apotheken bei Grippeimpfstoffen darf nicht einseitig zu Lasten der Apotheken gehen«, so AVNR-Chef Thomas Preis. Das Risiko müsse von Krankenkassen, Politik und Impfstoffherstellern mitgetragen werden.

Eine ähnliche Situation hatte sich vor gut einem Jahr abgezeichnet. Auch damals hatte der AVNR darauf aufmerksam gemacht, dass vielen eingelagerten Grippeimpfstoffen der Verfall drohe. Im März 2021 hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Offizinen eine Art Entschädigung in Aussicht gestellt. Bis die Rahmenbedingungen für die Rückabwicklung der nicht mehr gebrauchten Lagerbestände standen, wurde es allerdings Oktober. Bis Ende November konnten die Offizinen dann ihre Ansprüche beim Nacht- und Notdienstfonds geltend machen, der die Abwicklung im Auftrag der Politik offiziell übernimmt. Bei dem Fonds gingen damals mehr als 7500 Anträge von Apotheken ein.

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