Pharmazeutische Zeitung online
Liegengebliebene Grippeimpfstoffe

Apotheken bleiben sechs Wochen für die Erstattung

Das Warten hat ein Ende: 16 Millionen Euro stellt der Bund ab sofort für die Rückerstattung der liegengebliebenen Grippeimpfstoffe aus der vergangenen bereit. Nun muss der Deutsche Apothekerverband das Verfahren im Detail festlegen. Danach bleiben den Offizinen insgesamt sechs Wochen Zeit, um ihre Ansprüche zu stellen.
Stephanie Schersch
04.10.2021  16:30 Uhr

Die vergangene Grippesaison dürfte vielen Apotheken immer noch als eine Art Zerreißprobe in Erinnerung sein. Impfstoffe fehlten gleich zu Beginn, weil der Ansturm auf die Praxen Pandemie-bedingt riesig war. Im Spätherbst kamen dann endlich größere Mengen Vakzine in den Markt, für die es dann allerdings schon keine Abnehmer mehr gab. Inzwischen nämlich hatten viele Menschen das Interesse an einer Impfung schlichtweg wieder verloren.

Am Ende blieben in vielen Apotheken Grippeimpfstoffe zurück, auf rund 10 Millionen Euro wurde der finanzielle Verlust der Offizinen geschätzt. Bis heute war nicht ganz klar, was mit diesen liegengebliebenen Dosen geschieht. Zwar hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Apothekern bereits Anfang März eine Art Entschädigung in Aussicht gestellt. Konkret wurde man dort allerdings über Wochen hinweg nicht. Ende August schließlich legte das BMG den Entwurf für eine Verordnung zur Rückabwicklung der Impfstoffe vor, die am heutigen Montag nun im Bundesanzeiger erschienen ist.

DAV muss Nachweise bestimmen

Demnach stellt der Bund insgesamt 16 Millionen Euro zur Verfügung, um Apotheken nicht abgegebene Dosen zu erstatten. Das Geld soll über den Nacht- und Notdienstfonds (Nanofo) zu den Offizinen gelangen. Noch in dieser Woche wird das BMG nach Informationen der PZ den Deutschen Apothekerverband (DAV) als Betreiber des Nanofo offiziell mit dieser Aufgabe betrauen. Unter welchen Voraussetzungen die Mittel ausgezahlt werden, soll dann wiederum der DAV festlegen können. So ist derweil etwa noch unklar, welchen Nachweis die Apotheken über liegengebliebene Dosen vorzeigen müssen.

Hat der Apothekerverband die Rahmenbedingungen offiziell benannt, bleiben den Offizinen sechs Wochen, um ihre Anträge zu stellen. Welche Summe die Apotheken geltend machen können, hängt von der Anzahl der eingelagerten Dosen und dem individuellen Einkaufspreisen ab. Beide Beträge werden miteinander multipliziert und das Produkt beim DAV angemeldet. Der Verband rechnet schließlich die Beträge aller Apotheken zusammen und leitet das Ergebnis an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weiter. Das wiederum zahlt den Gesamtbetrag, maximal aber 16 Millionen Euro, an den Nacht- und Notdienstfonds aus, der die Gelder schließlich an die einzelnen Apotheken verteilt.

Mehr als 16 Millionen Euro sind nicht drin

Sollten die Apotheken am Ende mehr als 16 Millionen Euro geltend machen, muss der DAV die Ansprüche der Offizinen anteilig kürzen. Tatsächlich gilt das aber als unwahrscheinlich. Im BMG war man zuletzt davon ausgegangen, dass nur rund 60 Prozent der insgesamt etwa 14.000 Einzel-/Hauptapotheken die Erstattung überhaupt in Anspruch nehmen. Hinzu könnten demnach rund 60.000 Euro Verwaltungskosten beim DAV kommen, die ebenfalls aus den Bundesmitteln gedeckt werden sollen.

Dass die Bundesregierung den Apotheken überhaupt eine Entschädigung für liegengebliebene Dosen gewährt, hat auch mit der sogenannten nationalen Reserve zu tun. So hatte der Bund im vergangenen Herbst ganze 6 Millionen Dosen Grippeimpfstoff aus eigenen Mitteln gekauft und in den Markt gebracht. Viele dieser Vakzine waren schließlich in den Apotheken zum Ladenhüter verkommen. Auch für diesen Herbst hat der Bund erneut eine eigene Reserve beschafft.

Die Verordnung wird am morgigen Dienstag offiziell in Kraft treten. Dann ist der Deutsche Apothekerverband am Zug, die weiteren Rahmenbedingungen festzulegen. Erst danach kann die eigentliche Abwicklung beginnen.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa