| Alexander Müller |
| 18.05.2026 13:30 Uhr |
Von den geplanten Einsparungen bei der Vergütung der Hilfsmittelversorgung sind die meisten Apotheken zwar kaum betroffen, die ABDA sieht aber ein strukturelles Problem in der Maßnahme. Die pauschale Kürzung um 3 Prozent stelle einen systemwidrigen Eingriff in das Preisbildungssystem dar. Derzeit verhandelten die Krankenkassen mit den Leistungserbringern.
Ein Eingriff von außen sei nicht kompensierbar. Und gekündigte Verträge würden für viele Leistungserbringer einer Geschäftsaufgabe gleichkommen, warnt die ABDA. Auch betroffene Apotheken würden das kaum profitable Nebengeschäft dann vermutlich aufgeben – mit allerdings erheblicher Bedeutung für die Versorgung der Patienten.
Die Einführung dynamischer Herstellerabschläge sowie verschiedene Anpassungen erhöhen laut ABDA das Inkassorisiko für die Apotheken. Vor diesem Hintergrund fordert die Standesvertretung eine Befreiung der Apotheken vom Inkassorisiko des Herstellerrabatts. Eine Unterstützung der Krankenkassen mittels Zur-Verfügung-Stellung der benötigten Abrechnungsdaten könnten die Apotheken zusagen.
Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel können aus Sicht der ABDA einen höheren Beratungs- und Erklärungsaufwand in den Apotheken auslösen. Wenn beim Tausch sogar unterschiedliche Wirkstoffe zum Einsatz kommen, werde sich die Unsicherheit verstärken. Auch auf das »Risiko von Marktverengungen« weist die ABDA mit Blick auf die Erfahrungen im Generikamarkt hin.